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Zugelassene Heilmittelerbringer

Die Heilmittelerbringerliste ermöglicht eine unkomplizierte Suche nach Heilmittelpraxen für Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Ernährungstherapie sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie.

Heilmittelerbringerliste

Seit September 2019 erteilen kassenübergreifende Arbeitsgemeinschaften nach § 124 Abs. 2 SGB V die Zulassungen für Heilmittelerbringer und übermitteln die maßgeblichen Daten zur Zulassung an den GKV-Spitzenverband. Dieser erstellt daraus das Heilmittelleistungserbringerverzeichnis (HLV) und gibt es an die Krankenkassen weiter.

Auf Basis dieses Heilmittelleistungserbringerverzeichnisses veröffentlicht der GKV-Spitzenverband die Heilmittelerbringerliste gemäß § 124 Abs. 2 Satz 12 SGB V auf seiner Website. Diese wird regelmäßig aktualisiert und ermöglicht auch Ärztinnen und Ärzten eine unkomplizierte Suche nach Heilmittelpraxen für Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, Podologie sowie Ernährungstherapie.