Heilmittelerbringerliste
Seit September 2019 erteilen kassenübergreifende Arbeitsgemeinschaften nach § 124 Abs. 2 SGB V die Zulassungen für Heilmittelerbringer und übermitteln die maßgeblichen Daten zur Zulassung an den GKV-Spitzenverband. Dieser erstellt daraus das Heilmittelleistungserbringerverzeichnis (HLV) und gibt es an die Krankenkassen weiter.
Auf Basis dieses Heilmittelleistungserbringerverzeichnisses veröffentlicht der GKV-Spitzenverband die Heilmittelerbringerliste gemäß § 124 Abs. 2 Satz 12 SGB V auf seiner Website. Diese wird regelmäßig aktualisiert und ermöglicht auch Ärztinnen und Ärzten eine unkomplizierte Suche nach Heilmittelpraxen für Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, Podologie sowie Ernährungstherapie.
- GKV-Spitzenverband Heilmittelerbringerliste – Suche nach Heilmittelpraxen