Das OHA-Portal
Falls aus der Verordnung kein Zuzahlungsstatus ersichtlich ist und der Versicherte seinen Status nicht belegen kann, bietet das OHA-Portal eine schnelle und verlässliche Hilfe.
Die Online-Abfrage steht im ersten Schritt ausgewählten Berufsgruppen zur Verfügung
Die Vorteile des OHA Portals
- einfache Abfrage des tagesaktuellen Befreiungsstatus
- Zeitersparnis durch Wegfall telefonischer Nachfragen
- verlässliche, datenschutzkonforme Auskunft
- weniger rückwirkende Abrechnungskorrekturen
Wichtig zu wissen!
Das OHA-Portal steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Täglich können Sie bis zu 100 Abfragen starten. Das OHA-Portal ersetzt nicht den Befreiungsausweis. Unsere Versicherten erhalten weiterhin einen Befreiungsausweis. Datenschutz hat für uns oberste Priorität.
Daher beschränkt sich die Auskunft lediglich auf die Information, ob im aktuellen Jahr eine Befreiung vorliegt. Sie können sich auf die Ergebnisanzeige verlassen. Der gemeldete Status kann bei der Abrechnung verwendet werden.
Die Abfrage des Befreiungsstatus für Versicherte der AOK Bayern ist nur Leistungserbringern mit Betriebssitz in Bayern möglich
Anmeldung
- Zur Registrierung Registrieren Sie sich im OHA-Portal
So funktioniert die Abfrage
Klicken Sie nach Aufruf der Internetseite www.aok.de/bayern/oha auf die Schaltfläche „Neues Konto registrieren“. Mit der Eingabe Ihres Institutionskennzeichens starten Sie den Registrierungsprozess. Per Post erhalten Sie zeitnah eine Prüfnummer und ein Initialkennwort, mit dem Sie sich im Portal anmelden können.
Die Abfrage selbst ist unkompliziert. Sie benötigen lediglich die Krankenversichertennummer des Versicherten. Als Ergebnis werden die zur Krankenversichertennummer gehörenden Initialen des Versicherten und der Befreiungsstatus angezeigt.
Registrierung
So registrieren Sie sich im Serviceportal für Leistungserbringer der AOK Bayern.
Erster Login
Beim ersten Login ins Serviceportal für Leistungserbringer zu beachten.
Login und Abfrage
So fragen Sie den Befreiungsstatus der AOK-Versicherten ab.