Eine Rehabilitation richtet sich nach den Bedürfnissen des Versicherten. Entsprechend vielfältig ist das Spektrum an Leistungen.
Rehabilitationseinrichtungen sind verpflichtet, für Rehabilitanden nach einem stationären Aufenthalt ein Entlassmanagement zu organisieren.
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen müssen den Krankenkassen Angaben zur Abrechnung elektronisch übermitteln.
Weitere Themen
Auf Antrag zahlen die Rehabilitationsträger einen einmaligen gesetzlich definierten Zuschuss zu den Energiekosten des Jahres 2022 aus.
Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen können coronabedingte Mehraufwendungen und pandemiebedingte Minderbelegung beantragen.
Erbringer von Vorsorgeleistungen und Rehabilitationsmaßnahmen sind dazu verpflichtet, sich an der externen Qualitätssicherung zu beteiligen.
Wichtige Informationen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement oder Zuzahlungen bei Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen.
Für die gesetzlichen Krankenkassen gilt das Ziel "Rehabilitation vor Pflege" und die Umsetzung von "ambulant vor stationär".
Informationen zum elektronischen AOK-Zahlungsavis