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Verordnung von häuslicher Krankenpflege: Änderungen ab Juli 2024

Bei der Verordnung von häuslicher Krankenpflege gelten ab dem 1. Juli 2024 neue Regelungen. Diese Meldung gibt einen Überblick für Ärztinnen, Ärzte und Mitarbeitende von Arztpraxen zur teilweise so bezeichneten Blankoverordnung.

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Junge Hausärztin am Computer (Symbolbild)
iStock.com/ljubaphoto

Kompetenzerweiterung für Pflegekräfte HKP

Ärztinnen und Ärzte können bei der Verordnung von häuslicher Krankenpflege (HKP) ab dem Stichtag 1. Juli 2024 mehr Verantwortung an Pflegekräfte übertragen.

Qualifizierte Pflegefachkräfte können die Entscheidung über Häufigkeit und Dauer einer Maßnahme treffen. Welche Leistung verordnet wird, entscheiden aber weiterhin Ärztinnen und Ärzte.

In Frage kommt dieses Verfahren zum Beispiel bei grundpflegerischen Maßnahmen, Positionswechsel zur Dekubitusbehandlung und akuter Wundversorgung. Im Leistungsverzeichnis der HKP-Richtlinie sind die verordnungsfähigen Maßnahmen geregelt.

Ärztinnen und Ärzte müssen auf der Verordnung angeben, ob die Festlegungen durch eine Pflegefachkraft erfolgen sollen. Bei wichtigen medizinischen Gründen kann diese Entscheidung weiterhin durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen.

Neues Verordnungsformular für häusliche Krankenpflege (Muster 12)

Bei der Verordnung müssen Ärztinnen und Ärzte ab dem 1. Juli 2024 das neue Muster 12 verwenden. Das altes Muster 12 ist ab diesem Zeitpunkt ungültig.

Über die konkreten Änderungen des Muster 12 informiert ein umfangreicher Text im Bereich Pflege.

Die Änderungen gehen auf das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz - GVWG) zurück.

Wirtschaftlichkeitsgebot

Festlegungen zur Dauer und Häufigkeit müssen das Wirtschaftlichkeitsgebot und die Vorgaben der HKP-Richtlinie beachten. Ärztinnen und Ärzte müssen Abweichungen begründen.

Nachträgliche Änderungen während des Genehmigungszeitraums

Qualifizierte Pflegefachkräfte können bei nachträglichen Änderungen in der häuslichen Pflegesituation, aus denen sich ausschließlich Änderungen der Dauer und Häufigkeit von bereits verordneten und genehmigten Maßnahmen ergeben, selbst über die künftig erforderliche Dauer und Häufigkeit entscheiden. Dazu haben die Rahmenempfehlungspartner einen Vordruck miteinander abgestimmt. Änderungen sind der Krankenkasse unverzüglich zur Genehmigung vorzulegen und die verordnende Vertragsärztin oder der Arzt zu informieren. Ärztinnen und Ärzte werden von den Pflegekräften informiert. Details zum Ablauf aus pflegerischer Perspektive finden sich in einer ausführlichen Meldung.

Durch diese Änderungen erhalten Pflegefachkräfte mehr Verantwortung und die Zusammenarbeit zwischen Pflegefachkräften und Ärzten wird intensiviert. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten über diese neuen Regelungen informiert sind und die neuen Formulare korrekt verwenden.

Blankoverordnung in der Ergotherapie

Bereits seit dem 1. April 2024 können Ärztinnen und Ärzte sogenannte Blankoverordnungen für Ergotherapie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausstellen. Dies ist für die folgenden ergotherapeutischen Diagnosegruppen SB1, PS3 und PS4 möglich. Ausführliche Informationen finden sich in einem eigenen Text.