Auszahlung jeweils zum 15. des Folgemonats
Die zuständige Pflegekasse erteilt der antragstellenden Pflegeeinrichtungen einen Bescheid und zahlt den Erstattungsbetrag innerhalb von vier Wochen nach der Beantragung an die Pflegeeinrichtung aus. Die Frist von vier Wochen beginnt, nachdem die für die Beantragung erforderlichen Unterlagen vollständig bei der zuständigen Pflegekasse eingegangen sind. Sofern ein Teilbetrag oder keine Auszahlung erfolgt, informiert die Pflegekasse die Pflegeeinrichtung schriftlich über die Gründe. Bei unveränderter Abschlagszahlung erfolgt die regelmäßige Auszahlung des Erstattungsbetrages jeweils zum 15. des Folgemonats.