Regionale Zuständigkeit
Jeder Leistungserbringer von Heilmitteln benötigt eine Zulassung (§ 124 SGB V). Das einheitliche und kassenartenübergreifende Zulassungsverfahren erfolgt durch die Arbeitsgemeinschaften (ARGE) der Kranken- und Ersatzkassen auf der jeweiligen regionalen Ebene.
Die Zulassung kann widerrufen werden, wenn der Leistungserbringer die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt.
Zulassung in Sachsen-Anhalt
Ab dem 1. September 2019 trifft die Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Sachsen-Anhalt (ARGE) mit Wirkung für alle Krankenkassen die Entscheidungen über die Zulassungen für Heilmittelerbringer in Sachsen-Anhalt.
Diese ist unter den folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Kontakt
ARGE Heilmittelzulassung Sachsen-Anhalt
c/o vdek-Landesvertretung Sachsen-Anhalt
Schleinufer 12
39104 Magdeburg
Telefonnummer: 0391/56516-24 o. 0391/56516-25
Faxnummer: 0391/56516-30
E-Mailadresse: sachsen-anhalt@zulassung-heilmittel.de