Fachportal für Leistungserbringer

Zulassung durch die ARGEn

Das Zulassungsverfahren für Heilmittelerbringer erfolgt einheitlich und kassenartenübergreifend durch Arbeitsgemeinschaften (ARGE) der Kranken- und Ersatzkassen auf regionaler Ebene. Die Änderung geht auf das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zurück.

Regionale Zuständigkeit

Jeder Leistungserbringer von Heilmitteln benötigt eine Zulassung (§ 124 SGB V). Das einheitliche und kassenartenübergreifende Zulassungsverfahren erfolgt durch die Arbeitsgemeinschaften (ARGE) der Kranken- und Ersatzkassen auf der jeweiligen regionalen Ebene.

Die Zulassung kann widerrufen werden, wenn der Leistungserbringer die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt.

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Zulassung in Sachsen-Anhalt

Ab dem 1. September 2019 trifft die Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Sachsen-Anhalt (ARGE) mit Wirkung für alle Krankenkassen die Entscheidungen über die Zulassungen für Heilmittelerbringer in Sachsen-Anhalt.

Diese ist unter den folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Kontakt

ARGE Heilmittelzulassung Sachsen-Anhalt

c/o vdek-Landesvertretung Sachsen-Anhalt                                  

Schleinufer 12

39104 Magdeburg 

Telefonnummer: 0391/56516-24 o. 0391/56516-25

Faxnummer: 0391/56516-30

E-Mailadresse: sachsen-anhalt@zulassung-heilmittel.de

Web: www.zulassung-heilmittel.de

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