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ePA für alle ab 2025 – Informationen für Leistungserbringer

Ab dem 15. Januar 2025 startet die neue elektronische Patientenakte, die ePA für alle. Sie ermöglicht den nächsten Schritt der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen. Wir stellen hier wichtige Informationen für die Leistungserbringer zusammen, die mit der ePA für alle arbeiten werden.

E-Health

Das bringt die ePA für alle

Automatisch angelegt

Die neue ePA für alle ist die sogenannte Opt-Out-Version der elektronischen Patientenakte. Bislang war es so, dass alle Patientinnen und Patienten selbst eine ePA bei ihrer Krankenkasse beantragen mussten. Das ist in Zukunft nicht mehr der Fall. Dann wird für alle Versicherten in Deutschland automatisch eine elektronische Patientenakte angelegt – außer, sie widersprechen.

Gesundheitsdaten werden nutzbar

In der ePA für alle werden relevante Gesundheitsdaten gebündelt und für den Versorgungsalltag nutzbar gemacht. Denn diese Daten liegen nun übersichtlich vor und können deutlich einfacher von Heilberuflerinnen und Heilberuflern eingesehen werden. Die Patientin bzw. der Patient muss nicht mehr jeden Zugriff auf die ePA einzeln freigeben – im Behandlungskontext können Sie auch ohne die explizite Zustimmung auf die Daten zugreifen. Vorraussetzung ist immer, dass die Patientin bzw. der Patient nicht widersprochen hat.

Versorgung wird individueller

Die ePA für alle verschafft dem behandelnden medizinischen Personal besseren Überblick. Durch den schnellen Zugriff auf die Gesundheitsdaten können Ärztinnen, Apotheker und Pflegekräfte ihre Patientinnen und Patienten noch individueller behandeln und so beispielsweise die Therapie besser auf Vorerkrankungen abstimmen oder einfacher Koexistenzen zwischen Krankheiten erkennen.

Daten zeitgemäß geschützt

Die ePA für alle bekommt eine neue Sicherheitsarchitektur, die nach modernsten Standards funktioniert. Daten werden nur verschlüsselt in die ePA übertragen und sind dort für niemanden erreichbar – nicht einmal für die Krankenkassen als Betreiber des ePA-Aktensystems. Nur Patientinnen und Patienten selbst oder zugriffsberechtigte Heilberuflerinnen und Heilberufler haben die Möglichkeit, Daten aus der ePA für alle abzurufen. Die Sicherheitsarchitektur verhindert zudem, dass schädliche Daten in die ePA für alle gelangen können.

Diese Vorteile bringt die ePA für Arztpraxen

Erklärfilm der gematik zu den Vorteilen der ePA für Arztpraxen

In der ePA für alle werden relevante medizinische Daten von Patientinnen und Patienten einfacher zugänglich. Ab Januar werden die gesetzlichen Krankenkassen die neue ePA für ihre Versicherten anlegen. Jede und jeder Versicherte hat die Möglichkeit dem zu widersprechen. Durch die ePA für alle ergeben sich im Praxisalltag viele neue Möglichkeiten.

Die Einführung der ePA für alle für die verschiedenen Berufsgruppen

Die gematik hat für diverse medizinische Nutzergruppen Informationen zum Einsatz der ePA für alle auf Themenseiten zusammengestellt. Interessierte finden zentrale Informationen für ihr Berufsfeld, dazu Infomaterialien, Erklärvideos und Grafiken zum Download und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Diese Themenseiten werden kontinuierlich ausgebaut und weiterentwickelt.
Die Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung konzentrieren sich auf den Einsatz und das Handling der ePA für alle in den Arztpraxen ab 2025.

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA)  ab dem 15. Januar 2025 bringt verschiedene Aufgaben und Veränderungen für die verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen mit sich. Die gematik hat die berufsspezifischen Informationen für Leistungserbringer zusammengestellt.

Was ändert sich für

Informationen für Versicherte

Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten umfassend über die Funktionsweise, Nutzungsmöglichkeiten und den Nutzen der ePA aufzuklären. Auch das BMG und die gematik bieten Informationen für Versicherte an.

Aufgaben der AOK bei der Einführung der ePA für alle

Ab 2025 müssen gesetzliche Krankenkassen jeder Versicherten und jedem Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen, es sei denn, sie widersprechen ausdrücklich. Diese Akten sind datenschutzkonform und sicher aufzubauen.

  • Vorabinformation: Die Krankenkassen müssen ihre Versicherten vor der Einrichtung der ePA ausführlich über diese informieren. Die Versicherten haben eine sechswöchige Widerspruchsfrist.
  • Laufende Aufklärung: Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten umfassend über die Funktionsweise, Nutzungsmöglichkeiten und den Nutzen der ePA aufzuklären. Dazu gehören Informationen, wie man die ePA verwaltet, welche Daten dort gespeichert werden und wie der Zugriff darauf kontrolliert wird.
  • Verständlichkeit und Barrierefreiheit: Bei den Informationen wird auf hohe Verständlichkeit und barrierefreie Nutzbarkeit geachtet.
  • App-Entwicklung: Die Krankenkassen sind für die Entwicklung einer benutzerfreundlichen ePA-App verantwortlich, die auch barrierearme Funktionalitäten beinhalten soll.
  • Sicherheitsarchitektur: Sie müssen eine neue Sicherheitsarchitektur für die "ePA 2025" implementieren, die eine sichere Verschlüsselung und Übertragung der Daten gewährleistet.

Die Krankenkassen müssen sicherstellen, dass bei einem Wechsel der Krankenkasse die Daten aus der ePA von der alten zur neuen Krankenkasse übertragen werden können.

Alle Krankenkassen sollen an einer breit angelegten Informationskampagne mitwirken, um das notwendige Verständnis für die ePA bei Versicherten und Leistungserbringern zu schaffen. So tragen die Krankenkassen wesentlich dazu bei, dass die ePA erfolgreich eingeführt und von den Versicherten angenommen wird. Ziel ist es, dass die ePA für alle Beteiligten einen Mehrwert bietet und die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreibt.

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