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ePA für alle ab 2025 – Informationen für Leistungserbringer

Ab dem 15. Januar 2025 startet die neue elektronische Patientenakte, die ePA für alle. Sie ermöglicht den nächsten Schritt der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen. Wir stellen hier wichtige Informationen für die Leistungserbringer zusammen, die mit der ePA für alle arbeiten werden.

E-Health

Das bringt die ePA für alle

Automatisch angelegt

Die neue ePA für alle ist die sogenannte Opt-Out-Version der elektronischen Patientenakte. Bislang war es so, dass alle Patientinnen und Patienten selbst eine ePA bei ihrer Krankenkasse beantragen mussten. Das ist in Zukunft nicht mehr der Fall. Dann wird für alle Versicherten in Deutschland automatisch eine elektronische Patientenakte angelegt – außer, sie widersprechen.

Gesundheitsdaten werden nutzbar

In der ePA für alle werden relevante Gesundheitsdaten gebündelt und für den Versorgungsalltag nutzbar gemacht. Denn diese Daten liegen nun übersichtlich vor und können deutlich einfacher von Heilberuflerinnen und Heilberuflern eingesehen werden. Die Patientin bzw. der Patient muss nicht mehr jeden Zugriff auf die ePA einzeln freigeben – im Behandlungskontext können Sie auch ohne die explizite Zustimmung auf die Daten zugreifen. Vorraussetzung ist immer, dass die Patientin bzw. der Patient nicht widersprochen hat.

Versorgung wird individueller

Die ePA für alle verschafft dem behandelnden medizinischen Personal besseren Überblick. Durch den schnellen Zugriff auf die Gesundheitsdaten können Ärztinnen, Apotheker und Pflegekräfte ihre Patientinnen und Patienten noch individueller behandeln und so beispielsweise die Therapie besser auf Vorerkrankungen abstimmen oder einfacher Koexistenzen zwischen Krankheiten erkennen.

Daten zeitgemäß geschützt

Die ePA für alle bekommt eine neue Sicherheitsarchitektur, die nach modernsten Standards funktioniert. Daten werden nur verschlüsselt in die ePA übertragen und sind dort für niemanden erreichbar – nicht einmal für die Krankenkassen als Betreiber des ePA-Aktensystems. Nur Patientinnen und Patienten selbst oder zugriffsberechtigte Heilberuflerinnen und Heilberufler haben die Möglichkeit, Daten aus der ePA für alle abzurufen. Die Sicherheitsarchitektur verhindert zudem, dass schädliche Daten in die ePA für alle gelangen können.

Diese Vorteile bringt die ePA für Arztpraxen

Erklärfilm der gematik zu den Vorteilen der ePA für Arztpraxen

Die Einführung der ePA für alle für die verschiedenen Berufsgruppen

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA)  ab dem 15. Januar 2025 bringt verschiedene Aufgaben und Veränderungen für die verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen mit sich. Die gematik hat die berufsspezifischen Informationen für Leistungserbringer zusammengestellt.

Was ändert sich für

Informationen für Versicherte

Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten umfassend über die Funktionsweise, Nutzungsmöglichkeiten und den Nutzen der ePA aufzuklären. Auch das BMG und die gematik bieten Informationen für Versicherte an.

Aufgaben der AOK bei der Einführung der ePA für alle

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