Arzneimittelberatung für Schwangere und Stillende
Seit 2015 besteht ein Vertrag mit dem Landesapothekerverband Niedersachsen über eine persönliche Arzneimittelberatung für Schwangere durch einen Apotheker. Zum 01.04.2022 wurde dieser Vertrag um den Personenkreis der Stillenden erweitert.
Alle bei der AOK Niedersachsen Versicherten Schwangeren und Stillenden können sich mit der „Arzneimittelberatung für Schwangere und Stillende“ einen genauen Überblick verschaffen, welche Arzneimittel in der Schwangerschaft und Stillzeit eingenommen werden können. Durch eine intensive Beratung sollen Arzneimittel-Risiken für Mutter und Kind vermieden werden.
Als Leitfaden für die Beratung dient der Dokumentationsbogen, abgerechnet wird die Leistung mit dem Abrechnungsbogen.
Dokumente der AOK Niedersachsen
- Vertrag über die Arzneimittelberatung für Schwangere und Stillende Format: PDF | 242 KB
- Anlage 1: Dokumentationsbogen "Arzneimittel in der Schwangerschaft und Stillzeit" Format: PDF | 20 KB
- Anlage 2: Abrechnungsbogen "Arzneimittel in der Schwangerschaft und Stillzeit" Format: PDF | 20 KB
- Anlage 3: Beratung von Schwangeren und Stillenden Format: PDF | 1 MB