Polymedikationsberatung
Zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit haben die AOK Niedersachsen und der Landesapothekerverband e.V. eine Vereinbarung über die Polymedikationsberatung geschlossen. Diese ist am 1. März 2017 in Kraft getreten.
Durch eine intensive Beratung profitieren insbesondere die Patienten, die 65 Jahre oder älter sind, mehr als acht Arzneimittel verordnet bekommen sowie am Hausarztmodell der AOK Niedersachsen teilnehmen. In einem ausführlichen Gespräch kann der Apotheker die Wirkweise der Medikamente erläutern und die Medikation der Versicherten auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen, Wechselwirkungen oder Kontraindikationen überprüfen.
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