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Videotherapie

Seit 1. April 2022 besteht jetzt die dauerhafte Möglichkeit zur Videotherapie in der Ernährungstherapie. Diese Leistung wurde von den Corona-Sonderregelungen in die Regelversorgung überführt.

Grundsätze für die Videotherapie

Ernährungstherapeuten können seit dem 1. April 2022 die Anamnese und die Intervention per Video durchführen. Die Vertragspartner haben sich darauf einigten, dass nicht mehr als 50 Prozent der verordneten Zeitkontingente per Video erbracht werden dürfen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, bis zu 30 Minuten des Kontingents als telefonische Beratung anzubieten und abzurechnen.

Die Behandlung per Video kann nur im gegenseitigen Einverständnis zwischen Leistungserbringer und Versicherten und nach erfolgter Aufklärung und Einwilligung schriftlich vereinbart werden. Ein Wechsel zu einer Behandlung in Präsenz ist jederzeit möglich.

Grundsätzlich kann aber der verordnende Arzt die telemedizinische Leistungserbringung auf der Heilmittelverordnung im Feld „ggf. Therapieziele / weitere med. Befunde und Hinweise“ ausschließen.

 

Voraussetzungen für die Praxisräume

Die erste Behandlung im jeweiligen Verordnungsfall muss immer als Präsenztermin im unmittelbaren persönlichen Kontakt erfolgen. Auch müssen die zugelassenen Praxisräume über bestimmte technische Voraussetzungen für die Erbringung der Videotherapie verfügen. Der Therapeut benötigt dazu beispielsweise ein internetfähiges Endgerät sowie ein Programm eines zertifizierten Videodienstanbieters.

Bestätigung der telemedizinischen Leistung

Der Versicherte muss die telemedizinische Leistung bestätigen. Dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

  • Nach der Behandlung auf digitalem Weg oder per Fax
  • Nachweis über die Durchführung einer Videotherapie des Videodienstanbieters als PDF. In Ausnahmefällen kann der Nachweis auch in Form eines Verbindungsnachweises unter Angabe der Dauer und des Datums der telemedizinischen Leistungen erfolgen.

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