Fachportal für Leistungserbringer

Arzneiversorgungsvertrag Niedersachsen

Arzneiversorgungsvertrag

Der Arzneiversorgungsvertrag gilt für Mitglieder des Landesapothekerverbandes Niedersachsen e. V. Darüber hinaus gilt er für Apotheken, die die Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 des Rahmenvertrages nach § 129 SGB V erfüllen und sowohl dem Rahmenvertrag durch Erklärung gegenüber den Verbänden als auch dem Arzneiversorgungsvertrag durch Erklärung gegenüber der AOK Niedersachsen beigetreten sind.

Für den Beitritt zum Arzneiversorgungsvertrag verwenden Sie bitte folgende Beitrittserklärung und senden diese an die folgende Adresse:

Dokumente der AOK Niedersachsen

Ihr Ansprechpartner bei der AOK Niedersachsen

Bei Fragen rund um das Thema Verordnungen

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt zu Ihrer AOK Niedersachsen

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten