Verordnungshinweise der AOK Rheinland/Hamburg
Angesichts der großen Vielfalt von Arzneimitteln kommt der Arzneimittelversorgung eine wesentliche Bedeutung im Gesundheitswesen zu. Aufgrund möglicher Nebenwirkungen sollte die Verordnung eines Arzneimittels immer durch den behandelnden Arzt vorgenommen werden. Außerdem gilt auch hier das Wirtschaftlichkeitsgebot – für viele Arzneimittel sind zwischenzeitlich zugelassene Rabattarzneimittel auf dem Markt verfügbar.