Einzelvertrag
Vertrag über die Versorgung von Versicherten der AOK Baden-Württemberg mit Stomaartikeln ab 01.01.2018
AC/TK 11 01 529: Apotheken;
AC/TK 15 01 529: Orthopädietechnik und Sanitätsfachhäuser;
AC/TK 19 01 529: sonstige Leistungserbringer
Verbandsvertrag
Verbandsvertrag über die Versorgung von Versicherten der AOK Baden-Württemberg mit Stomaartikeln ab 01.01.2018
AC/TK 11 01 629: Apotheken;
AC/TK 15 01 629: Orthopädietechnik und Sanitätsfachhäuser;
AC/TK 19 01 629: sonstige Leistungserbringer
Verbände bzw. sonstige Zusammenschlüsse von Leistungserbringern, die Interesse am Vertragsbeitritt haben, wenden sich bitte unter Angabe aller relevanten Kontaktdaten an folgende E-Mail-Adresse.
Der Vertrag gilt für Mitglieder von Verbänden, die dem Verbandsvertrag beigetreten sind. Das Beitrittsmanagement von Verbandsmitgliedern erfolgt wie im Verbandsvertrag § 2 Abs. 3 beschrieben.
Weiterführende Informationen zu Hilfsmittelverträgen
- Vertragsgrundlagen Präqualifizierung
- Genehmigungsverfahren Elektronischer Kostenvoranschlag
- GKV-Spitzenverband Hilfsmittelverzeichnis
- GKV-Spitzenverband Festbeträge