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Cannabishaltige Produkte: Änderungen zum Genehmigungsvorbehalt

Für bestimmte Arztgruppen entfällt die Pflicht, vor der Erstverordnung von cannabishaltigen Produkten eine Genehmigung bei der Krankenkasse einzuholen. Der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist am 17. Oktober 2024 in Kraft getreten, nachdem er bereits am 18. Juli 2024 gefasst wurde. Damit setzt der G-BA eine Vorgabe aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz vom Juli 2023 um.

 

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Medizinisches Cannabis wird aus einem Behälter geschüttet.
iStock.com/FatCamera

Verordnung bei schwerwiegenden Erkrankungen

Cannabishaltige Produkte dürfen laut Gesetzgeber bei einer schwerwiegenden Erkrankung verordnet werden. Eine Erkrankung gilt als schwerwiegend, wenn sie lebensbedrohlich ist oder die Lebensqualität aufgrund starker gesundheitlicher Einschränkungen (wie etwa einem vorliegenden Pflegegrad oder Grad der Behinderung) dauerhaft und erheblich beeinträchtigt.

Sie können den Beschluss hier nachlesen:

Für wen entfällt der Genehmigungsvorbehalt bei Cannabis?

Für 16 Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen sowie 5 Zusatzbezeichnungen entfällt der Genehmigungsvorbehalt.

Welche Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnungen hat der G-BA gelistet?

  • Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin,
  • Fachärztin/Facharzt für Anästhesiologie,
  • Fachärztin/Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie,
  • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin,
  • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Angiologie,
  • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie,
  • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie,
  • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie,
  • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Infektiologie,
  • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie,
  • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Nephrologie,
  • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie,
  • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Rheumatologie,
  • Fachärztin/Facharzt für Neurologie,
  • Fachärztin/Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin,
  • Fachärztin/Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie.
  • Geriatrie,
  • Medikamentöse Tumortherapie,
  • Palliativmedizin,
  • Schlafmedizin
  • Spezielle Schmerztherapie