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Immunisierung gegen RS-Viren vereinbart

GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben die Vergütung vereinbart.

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Foto: Säugling bekommt eine Spritze
iStock.com/naumoid

Nirsevimab für Säuglinge

Der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben die Vergütung des Arzneimittels Nirsevimab vereinbart. Damit können Kliniken Neugeborene und Säuglinge gegen Infektionen durch das RS-Virus immunisieren. Das Bundesgesundheitsministerium hatte den Anspruch Mitte September per Verordnung geregelt, nachdem die Ständige Impfkommission (Stiko) die Prophylaxe empfohlen hatte. Die passive Immunisierung mit Antikörpern bietet sofortigen Schutz. Laut Stiko sind RSV-Infektionen die häufigste Ursache für Krankenhausbehandlungen von Säuglingen. Die Viren können schwere Atemwegserkrankungen auslösen und sind die Ursache für jährlich bis zu 22.644 Klinikeinweisungen bei unter Einjährigen.

Kliniken erhalten Zusatzentgelt

Anspruch auf die prophylaktische Gabe eines monoklonalen Antikörpers haben Versicherte, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Verordnung des Ministeriums und die Stiko-Empfehlung sehen vor, dass Kinder, die zwischen Oktober und März geboren wurden, vor der Entlassung aus dem Krankenhaus den monoklonalen Antikörper erhalten können. Durch die schnelle Einigung der Selbstverwaltungspartner können nun alle Neugeborenen bereits vor der im Herbst und Winter anstehenden Infektionswelle davon profitieren. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat im Fallpauschalen-Katalog 2024 das Zusatzentgelt ZE176 eingefügt; die Fallpauschalen-Vereinbarung wurde dementsprechend ergänzt.