Fachportal für Leistungserbringer

Netzwerkförderung

Aus Mitteln der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflegeversicherung können selbstorganisierte, regionale Netzwerke gefördert werden (§ 45c Abs. 9 SGB XI).

Regionale Informationen anzeigen

Bitte wählen Sie Ihre AOK oder Region aus, um passende Inhalte zu sehen.

Kontakt zu Ihrer AOK

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten