Rezept für orthopädische Hilfsmittel kommt auf das Smartphone
Hilfsmittelanbieter müssen weniger Rückfragen an Arztpraxen und Krankenkassen stellen.
Die eVerordnung:
- enthält alle relevanten Informationen inkl. Indikation und weiterführender Angaben zur Versorgung,
- reduziert die Notwendigkeit von Rückfragen an Arztpraxen und Krankenkassen, da sie alle Sollangaben enthält,
- verschlankt Prozesse und macht die Weitergabe von Ausdrucken beim Kostenvoranschlag überflüssig,
- automatisiert die Übernahme von Daten der eVerordnung und des Hilfsmittels in der Branchensoftware und
- gewährleistet den Schutz von Versichertendaten.
Umfassende Informationen insbesondere zur Teilnahme an dem Projekt eGesundheit Deutschland finden Sie unter'
eGesundheit Deutschland (egesundheit-deutschland.de