Kurzzeitpflege in Reha-Einrichtungen
Erhält ein Versicherter, der einen nahen Angehörigen pflegt, eine stationäre Rehabilitation oder Vorsorgemaßnahme, kann der Pflegebedürftige in dieser Zeit Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Die Kurzzeitpflege kann in derselben Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung erfolgen, in der die Pflegeperson behandelt wird.