RSV-Impfung und Grippe: G-BA ändert Schutzimpfungs-Richtlinie
Ältere Versicherte haben künftig Anspruch auf eine einmalige Schutzimpfung gegen Infektionen mit Respiratorischen Synzytial-Viren (RSV). Dies beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).
Wer kann eine RSV-Impfung erhalten?
Die angepasste Schutzimpfungs-Richtlinie sieht die RSV-Impfung generell für Menschen ab 75 Jahren vor; für bestimmte Risikogruppen bereits ab einem Alter von 60 Jahren. Zu diesen Risikogruppen zählen Personen mit schweren Grunderkrankungen, beispielsweise der Atemorgane, der Nieren oder des Herz-Kreislauf-Systems, sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen. Für diese besteht ein deutlich erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer RSV-Infektion.
Darüber hinaus hat der G-BA die Impfempfehlungen für die Grippesaison 2025/26 angepasst. Mit der so geschaffenen Planungsgrundlage soll die Impfstoffbeschaffung für die Grippesaison 2025/26 erleichtert werden. Die Beschlüsse werden voraussichtlich spätestens Anfang Oktober in Kraft treten.
Die Beschlüsse müssen noch durch das Bundesministerium für Gesundheit geprüft und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Wie oft muss geimpft werden?
Die Impfung mit einem proteinbasierten RSV-Impfstoff soll nach Angaben des G-BA möglichst vor Beginn einer RSV-Saison erfolgen. Es handelt sich derzeit um eine einmalige Impfung, da die STIKO auf Basis der aktuellen Datenlage noch keine Aussage darüber treffen konnte, ob RSV-Wiederholungsimpfungen notwendig sind. Auch Empfehlungen zu einer RSV-Impfung von Schwangeren hat die STIKO bisher nicht ausgesprochen.
Zur Frage, ob die RSV-Impfung auch mit dem erst seit kurzem zugelassenen mRNA-Impfstoff erfolgen kann, ist laut STIKO eine Evidenzaufarbeitung schnellstmöglich geplant. Der G-BA würde bei Vorliegen einer entsprechenden Empfehlung der STIKO über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie beraten.
Wechsel der Impfstoffempfehlung gegen Grippe
Die saisonale Grippe ist eine häufige und potenziell schwer verlaufende Erkrankung. In ihrer am 1. August 2024 veröffentlichten Empfehlung folgte die STIKO der WHO, wonach möglichst Dreifach-Impfstoffe zu verwenden sind. Mit seinem Beschluss vollzieht der G-BA diese Aktualisierung in seiner Schutzimpfungs-Richtlinie nach, indem er nicht mehr auf den zwingenden Einsatz von Vierfach-Impfstoffen verweist. Bei Nichtverfügbarkeit von Dreifach-Impfstoffen in der Grippesaison 2024/25 können auch solche mit Vierfach-Kombination verwendet werden. In diesem Fall empfiehlt die STIKO vorzugsweise die Verwendung eines sogenannten Totimpfstoffs.
In Bezug auf die sogenannten Lebendimpfstoffe gegen Grippe geht der G-BA für die bevorstehende Saison 2024/25 derzeit davon aus, dass diese überwiegend in der empfohlenen Dreifach-Kombination verfügbar sein werden. Die Verfügbarkeit der Dreifach-Kombination als sogenannter Totimpfstoff wird erst ab der Grippesaison 2025/26 erwartet. Mit der beschlossenen Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie besteht nach Einschätzung des G-BA eine verlässliche Planungsgrundlage für die Impfstoffbeschaffung für die Grippesaison 2025/26.
Weiterführende Informationen
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) G-BA ändert Schutzimpfungs-Richtlinie: RSV-Impfung für Ältere wird Kassenleistung, Anpassung der Grippe-Impfempfehlung