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Die AOK hat ihre Positionen für die nächste Legislaturperiode formuliert. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, über die Bilanz von Karl Lauterbach und über die Forderungen der AOK-Gemeinschaft an die nächste Regierung.

Fernaufnahme des Bundestags

Deutschland belegt bei den Gesundheitsausgaben einen Spitzenplatz, ist bei der Versorgungsqualität aber nur Mittelmaß. Die AOK-Gemeinschaft will mit Vorschlägen für eine künftige Bundesregierung dazu beitragen, dass Bürgern künftig ein leistungsfähiges Gesundheits- und Pflegesystem zur Verfügung steht.

Zwei Menschen warten im Wartebereich einer Arztpraxis: Symbolbild

Zum 1. Januar 2025 – oder im Laufe des Jahres - treten zahlreiche Änderungen im Gesundheitswesen in Kraft.

Rückenschmerzen gehören zu den häufigsten Gründen für Arbeitsunfähigkeit. AOK Bayern und DRV-Nordbayern wollen helfen, die Zahl der Menschen, die krankheitsbedingt langzeitarbeitslos sind oder eine Erwerbsminderungsrente beantragen müssen, zu senken.

Im Projekt „Zugangsoptimierte Arbeitsfähigkeitsorientierte Rehabilitation“ (ZAR) soll Patienten mit chronischen Rückenschmerzen frühzeitig eine medizinische Rehabilitation angeboten werden. Dazu werden mithilfe von künstlicher Intelligenz (KI) die Routinedaten der Versicherten ausgewertet und in der Folge die Betroffenen proaktiv angeschrieben.

Ab dem 1. Januar 2025 greift die Long-COVID-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Grundlage dafür sind die nun abschließend festgelegten Abrechnungsziffern für Vertragsärztinnen und -ärzte, die ab diesem Datum abgerechnet werden können.

Long Covid: Ein junger Mann liegt abgeschlagen und müde auf dem Sofa

Die Notfallambulanzen der Krankenhäuser haben 2023 insgesamt 12,4 Millionen Menschen behandelt.

Eiliger Patiententransport in der Notfallaufnahme

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) soll die Qualität der Behandlung verbessern, die flächendeckende medizinische Versorgung der Bevölkerung sichern und die Effizienz der Kliniken steigern.

Neubau eines Krankenhauses

Ab dem 1. Januar 2025 wird Amalgam in der EU weitgehend verboten. Dennoch behalten gesetzlich Versicherte ihren Anspruch auf Zahnfüllungen ohne zusätzliche Kosten. Die entsprechenden Regelungen haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) getroffen.

Zahnärztliche Untersuchung: Symbolbild für Zahnfüllungen

Die AOK informiert Ärztinnen und Ärzte zu den Änderungen des DMP Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) mit einer neuen Praxisinfo.

Arzt und Patient, Patient nimmt Asthma- oder COPD-Medikament ein. (Symbolbild)

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