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Durch Korruption verliert die Versichertengemeinschaft Millionen. Gleichzeitig gelingt es Krankenkassen, einen immer größer werdenden Teil der Gelder zurückzuholen. Patrick Sievert, Referent für Interne Revision und Fehlverhaltensbekämpfung bei der AOK über Betrugsfälle, Aufklärungsmethoden und die Chancen von KI.
Für 2025 rechnet die gesetzliche Krankenversicherung mit Rekordausgaben von 341 Milliarden Euro. Hohe Summen und eine komplexe Sozialgesetzgebung ziehen auch Betrüger an. Der AOK-Bundesverband fordert deshalb Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften.
Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat im vierten Quartal des Jahres 2024 31 Abschlussberichte von beendeten Förderprojekten angenommen.
Die AOK hat ihre Positionen für die nächste Legislaturperiode formuliert. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, über die Bilanz von Karl Lauterbach und über die Forderungen der AOK-Gemeinschaft an die nächste Regierung.
Deutschland belegt bei den Gesundheitsausgaben einen Spitzenplatz, ist bei der Versorgungsqualität aber nur Mittelmaß. Die AOK-Gemeinschaft will mit Vorschlägen für eine künftige Bundesregierung dazu beitragen, dass Bürgern künftig ein leistungsfähiges Gesundheits- und Pflegesystem zur Verfügung steht.
Zum 1. Januar 2025 – oder im Laufe des Jahres - treten zahlreiche Änderungen im Gesundheitswesen in Kraft.
Rückenschmerzen gehören zu den häufigsten Gründen für Arbeitsunfähigkeit. AOK Bayern und DRV-Nordbayern wollen helfen, die Zahl der Menschen, die krankheitsbedingt langzeitarbeitslos sind oder eine Erwerbsminderungsrente beantragen müssen, zu senken.
Im Projekt „Zugangsoptimierte Arbeitsfähigkeitsorientierte Rehabilitation“ (ZAR) soll Patienten mit chronischen Rückenschmerzen frühzeitig eine medizinische Rehabilitation angeboten werden. Dazu werden mithilfe von künstlicher Intelligenz (KI) die Routinedaten der Versicherten ausgewertet und in der Folge die Betroffenen proaktiv angeschrieben.
Ab dem 1. Januar 2025 greift die Long-COVID-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Grundlage dafür sind die nun abschließend festgelegten Abrechnungsziffern für Vertragsärztinnen und -ärzte, die ab diesem Datum abgerechnet werden können.
Die Notfallambulanzen der Krankenhäuser haben 2023 insgesamt 12,4 Millionen Menschen behandelt.
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) soll die Qualität der Behandlung verbessern, die flächendeckende medizinische Versorgung der Bevölkerung sichern und die Effizienz der Kliniken steigern.
Ab dem 1. Januar 2025 wird Amalgam in der EU weitgehend verboten. Dennoch behalten gesetzlich Versicherte ihren Anspruch auf Zahnfüllungen ohne zusätzliche Kosten. Die entsprechenden Regelungen haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) getroffen.
Die AOK informiert Ärztinnen und Ärzte zu den Änderungen des DMP Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) mit einer neuen Praxisinfo.
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