Übersicht über diesen Vertrag
- Titel des Vertrages (vollständig) :
- Versorgungsvertrag für Trinknahrung nach § 127 Abs. 2 SGB V für Abrechnungen nach § 300 SGB V
- Stand :
- 01.10.2016
- Inkrafttreten :
- 01.10.2016
- Vertragspartner :
Die Abrechnungserklärung ist ab dem 01.10.2016 gültig.
Bei Interesse senden Sie uns bitte zwei unterzeichnete Exemplare der Vereinbarung an
AOK Sachsen-Anhalt
2.0 FB Arzneimittel
39084 Magdeburg
Wir werden im Anschluss daran das Unterschriftsverfahren durchführen und Ihnen ein unterzeichnetes Exemplar für Ihre Unterlagen übermitteln.
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