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Freischaltung des DMP-Kennzeichens auf der eGK für Versicherte der AOK

Ab sofort kann der Nachweis über die Teilnahme eines Versicherten am DMP der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) entnommen werden.

Anhand des „DMP-Kennzeichens“, das an vierter und fünfter Stelle des Status-Feldes in den Versichertenstammdaten angezeigt wird, können die Praxen tagesaktuell erkennen, ob ein Versicherter in einem oder mehreren DMP eingeschrieben ist.

Zeigt ein Musterbild für Versichertenstammdaten auf der eGK

Die o.g. Schlüssel erscheinen nur an vierter und fünfter Stelle des Status-Feldes in den Versichertenstammdaten als Zahl. In den Praxisverwaltungssystemen wird der Code benutzerfreundlich direkt als Text angezeigt.

Durch das Einlesen der eGK werden die Daten über das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) mit den Informationen der Krankenkasse abgeglichen. Stimmen die Angaben nicht überein, werden veraltete Daten auf der eGK überschrieben.

Um eine tagesaktuelle Information über den DMP-Status des Versicherten zu erhalten, wird daher der Abgleich der Daten bei jedem Arzt-Patienten-Kontakt und nicht nur einmal im Quartal empfohlen, nicht zuletzt, um Vergütungsrückforderungen der Krankenkassen für erbrachte DMP-Leistungen zu vermeiden, die indikationsbezogen nur bei einer aktuellen Einschreibung des Patienten in ein DMP abgerechnet werden können.