Fachportal für Leistungserbringer

Radiochirurgie

Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten seit dem 01.10.2020 die besondere Versorgung der radiochirurgischen Therapie an, um ihnen einen schnellen und unbürokratischen Zugang zu dem modernen und schonenden Verfahren mittels stereotaktischen Therapieverfahren (z.B. Gamma- oder Cyberknife) zu ermöglichen.

Vertragsinhalte

Die stereotaktische Strahlentherapie stellt eine moderne, technologisch anspruchsvolle Strahlentherapie für Patienten dar, die an bestimmten gut- oder bösartigen Tumoren, Gefäßmissbildungen oder funktionellen Störungen leiden. Diese findet unter höchsten Qualitätsstandards statt. Die nicht-invasive Therapie eröffnet im Kopf (intrakraniell) und im Körper (extrakraniell) neue Behandlungsoptionen für die Tumortherapie.

Mittels Linearbeschleuniger oder Kobalt-60-Gamma-Strahlungsquellen kann ein klar abgrenzbares Zielvolumen präzise innerhalb von einer oder mehreren Sitzung/-en behandelt werden. Das Ziel der stereotaktischen Strahlentherapie ist das Erreichen einer langdauernden lokalen Tumorkontrolle bei maximaler Schonung des umliegenden, gesunden Gewebes.

Zum Einsatz kommen hierbei unterschiedliche Hochpräzisionsbestrahlungsgerät wie das Gamma Knife, Cyperknife oder das ZAP-X.

Die vertraglichen Leistungen umfassen die Erstuntersuchung zur Indikationsstellung, Aufklärung und Einschreibung des Versicherten in den Vertrag sowie die notwendigen Vorbereitungen zur stereotaktischen Strahlentherapie, die eigentliche radiochirurgische Behandlung und die einjährige Nachsorge.

Vertragspartner

Beitrittsverfahren für andere AOKs und qualifizierte Leistungserbringer (Open-House-Verfahren)

Region

Bundesweit

Vorteile für den Patienten

  • punktgenaue Bestrahlung
  • schonendes und gut verträgliches Verfahren
  • Schmerzarme/schmerzfreie Verhandlung
  • kurze, ambulante Behandlungszeit ohne anschließende Arbeitsausfälle oder langwierige Rehabilitation
  • schneller und unkomplizierter Zugang zu der Therapie
  • Geprüfter hoher Qualitätsstandard der teilnehmenden Leistungserbringer

Teilnahmevoraussetzungen Patienten

  • Laufende Versicherung bei der AOK Niedersachsen oder einer beigetretenen AOK
  • Erfüllung der medizinischen Kriterien laut Vertrag (§ 6 in Verbindung mit Anlage 4) (Indikationsliste)

Teilnahmevoraussetzungen Ärzte

Erfüllung der sachlichen, persönlichen und räumlichen Qualitäts- und Strukturvoraussetzungen nach Anlage 1 des Vertrages

Weitere Informationen zur Teilnahme

Weiterführende Informationen