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Vertragsabsicht

Bekanntmachung nach § 127 Abs. 2 SGB V: Vertrag zur Versorgung mit Hilfsmitteln für die Produktgruppe 03 (Applikationshilfen) – parenterale Ernährungstherapie und Schmerztherapie

Übersicht über diese Vertragsabsicht

Veröffentlichung:
08.10.2024
Angebotsfrist :
11.11.2024
Vertragsgegenstand :
Vertrag zur Versorgung mit Hilfsmitteln für die Produktgruppe 03 (Applikationshilfen)
Auftraggeber :
AOK Sachsen-Anhalt

Bekanntmachung nach § 127 Abs. 2 SGB V: Vertrag zur Versorgung mit Hilfsmitteln für die Produktgruppe 03 (Applikationshilfen) – parenterale Ernährungstherapie und Schmerztherapie

Die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse beabsichtigt, ab 01.12.2024 für die Versorgung der Versicherten im Land Sachsen-Anhalt mit Hilfsmitteln zur parenteralen Ernährungstherapie und Schmerztherapie einen Vertragsabschluss nach § 127 Abs. 2 SGB V herbeizuführen.

Inhalt des Vertrages sind alle im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten und im Versorgungszusammenhang erforderlichen Hilfsmittel unter Berücksichtigung der darin beschriebenen Qualitätsmindestanforderungen, inklusive aller damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen.

1. Gegenstand der öffentlichen Bekanntmachung:

Die öffentliche Bekanntmachung umfasst die folgenden Positionen:

  • Versorgung mit Pumpen zur Infusions- und Schmerztherapie
  • Zubehör für Pumpen zur Infusions- und Schmerztherapie

Die oben genannten Produkte sollen pauschal abgerechnet werden.
Nachfolgend ein Auszug des Versorgungsumfanges:

- Pumpen und Schwerkraftsysteme,
- elektronische Infusionspumpe,
Zubehöre wie zum Beispiel:
- Infusionsständer,
- Überleitsysteme,
- Präzisionstropfenzähler,
- Portnadeln,
- Spritzen und Kanülen zum Reinigen des Ports,
- Verlängerungen bei mobilen Patienten,
- Dorn,
- Tropfkammer mit oder ohne Belüftung,
- Infusionsschlauch,
- Rollklemme,
- Konnektor (Luer-Lock-Verschluss),
- Kombistopfen,
- Rückschlagventil,
- Batterien/Akkus für mobile Pumpen,
- Netzanschlusskabel,
- Taschen, Rucksäcke.

2. Anforderungen:

Die angebotenen Pauschalen müssen alle notwendigen Kosten für die Versorgung mit den entsprechenden Hilfsmitteln und Zubehör abdecken.
Es sind detaillierte Angebote erforderlich, die die Berechnung der Pauschalen, die Qualität der Hilfsmittel sowie den Umfang des Zubehörs beinhalten.
Preisangebote werden anhand der vorgesehenen Vergütungsstruktur erwartet.

3. Teilnahmebedingungen:

Anbieter müssen nachweislich Erfahrung in der Versorgung mit den aufgeführten Hilfsmitteln und Zubehör haben.
Anbieter müssen die gesetzlichen Anforderungen und die Vorgaben des Hilfsmittelverzeichnisses erfüllen.
Es wird ein vollständiger Nachweis über die Qualität und Sicherheit der angebotenen Produkte verlangt.

4. Angebotsfrist:

Interessierte Leistungserbringer, die die Voraussetzungen nach § 126 SGB V erfüllen, können ihre Angebote mittels nachfolgend aufgeführtem Preisblatt bis zum 11.11.2024 einreichen.

Dokumente der AOK Sachsen-Anhalt

Kontakt

Senden Sie Ihre Angebote bitte

an:

Matthias.Dzemski@san.aok.de

oder an folgende Adresse senden:

AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
2.0 Fachbereich Hilfsmittel
Kennwort: Preisangebot PG 03
39084 Magdeburg
.

Grundlagen der Vertragsgestaltung