Fachportal für Leistungserbringer

Zulassung durch die ARGEn

Das Zulassungsverfahren für Heilmittelerbringer erfolgt einheitlich und kassenartenübergreifend durch Arbeitsgemeinschaften (ARGE) der Kranken- und Ersatzkassen auf regionaler Ebene. Die Änderung geht auf das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zurück.

Regionale Zuständigkeit

Jeder Leistungserbringer von Heilmitteln benötigt eine Zulassung (§ 124 SGB V). Das einheitliche und kassenartenübergreifende Zulassungsverfahren erfolgt durch die Arbeitsgemeinschaften (ARGE) der Kranken- und Ersatzkassen auf der jeweiligen regionalen Ebene.

Die Zulassung kann widerrufen werden, wenn der Leistungserbringer die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt.

Regionale Informationen

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Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Oberpfalz

Die Prüfung und Erteilung der Zulassungen von Leistungserbringern für Heilmittel ist in Bayern nach Regierungsbezirken verteilt. Die Kontaktdaten für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Oberpfalz lauten:

ARGE Heilmittelzulassung Bayern 
c/o AOK Bayern
DLZ Heilmittel
Wackersdorfer Str. 36a
92421 Schwandorf

Tel.: 09431 210 222
Fax: 09431 210 3114
E-Mail: oberbayern@bayern-heilmittelzulassung.de
E-Mail: niederbayern@bayern-heilmittelzulassung.de
E-Mail: oberpfalz@bayern-heilmittelzulassung.de
 

Weiterführende Informationen

Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben

Die Prüfung und Erteilung der Zulassungen von Leistungserbringern für Heilmittel ist in Bayern nach Regierungsbezirken verteilt. Die Kontaktdaten für die Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben lauten:

ARGE Heilmittelzulassung Bayern 
c/o Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bayern
Arnulfstr. 201 a
80634 München

Tel.: 0 89/55 25 51-0
Fax: 0 89/55 25 51 14
E-Mail: bayern@zulassung-heilmittel.de
 

Weiterführende Informationen

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