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Die Krankenhausreform ist beschlossen

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) soll die Qualität der Behandlung verbessern, die flächendeckende medizinische Versorgung der Bevölkerung sichern und die Effizienz der Kliniken steigern.

News Krankenhaus
Neubau eines Krankenhauses
iStock.com/RichLegg

Umfassende Neuregelungen für den Sektor

Der Bundesrat hat Ende November das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) passieren lassen. Das Gesetz enthält zahlreiche Regelungen im Bereich der Krankenhausplanung, -finanzierung und -vergütung. Die neue Systematik soll die Qualität der Behandlung verbessern, die flächendeckende medizinische Versorgung der Bevölkerung sichern und die Effizienz der Kliniken steigern. 

Planung und Vergütung greifen ineinander

Krankenhausplanung und -vergütung werden dafür miteinander verknüpft: Mit Inkrafttreten des KHVVG können die Bundesländer Versorgungsaufträge an Kliniken auf der Basis definierter Leistungsgruppen vergeben - um diese zu erhalten, müssen die Häuser bestimmte Strukturanforderungen erfüllen. Die Zuweisung von Leistungsgruppen wird gleichzeitig Voraussetzung dafür, dass die Häuser in die neu eingeführte Finanzierung der Vorhaltekosten einbezogen werden. Mit ihr sollen die Kliniken künftig 60 Prozent ihrer Betriebskosten weitgehend unabhängig von tatsächlichen Fallzahlen erstattet bekommen. Darüber hinaus stärkt das Gesetz die ambulante Versorgung durch Krankenhäuser und etabliert den sogenannten Transformationsfonds, der die Umbaumaßnahmen der kommenden Jahre finanzieren soll. 

Zeitplan

Für die Einführung des neuen Systems hat der Gesetzgeber ab Jahresbeginn vier Jahre vorgesehen. Nachdem im Jahr 2025 durch Rechtsverordnungen Näheres zu Leistungsgruppen, Mindestvorhaltezahlen und Transformationsfonds geregelt wird, erfolgen im Jahr 2027 Vorbereitungen für die Einführung der Vorhaltefinanzierung, insbesondere durch die Landesplanungsbehörden, das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) sowie durch den Medizinischen Dienst. Die Konvergenzphase der Vorhaltefinanzierung beginnt am 1. Januar 2027 und endet am 31. Dezember 2028.

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