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QPR-HKP und AKI überarbeitet

Die aktuellen QPR-HKP und AKI sind in Kraft getreten. Die bisherigen Qualitätsprüfungs-Richtlinien häusliche Krankenpflege (QPR-HKP) mussten an die neuen Regelungen zur außerklinischen Intensivpflege (AKI) angepasst werden.

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©iStock.com/AlexRaths

QPR-HKP an Regelungen zur AKI angepasst

Der Medizinische Dienst Bund hat die „Qualitätsprüfungs-Richtlinien häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege (QPR-HKP und AKI)“ aktualisiert. Diese sind am 13. Juli 2024 in Kraft getreten.

Die bisherigen Qualitätsprüfungs-Richtlinien häusliche Krankenpflege (QPR-HKP) mussten an die neuen Regelungen zur außerklinischen Intensivpflege angepasst werden. Der Medizinische Dienst Bund hat spezielle Aspekte der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege, der Wundversorgung sowie der erweiterten Versorgungsverantwortung von Pflegefachkräften in die jetzt vorliegenden Qualitätsprüfungs-Richtlinien häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege (QPR-HKP und AKI) mit aufgenommen.

 

Hintergrund

2020 trat das Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG) in Kraft. § 37c SGB V regelt seither, dass jede Person mit einem Bedarf an außerklinischer Intensivpflege selbst entscheiden kann, an welchem Ort sie versorgt werden möchte, so lange die medizinische und pflegerische Versorgung an diesem Ort sichergestellt ist.