Themen für das Berufsfeld Hebammen und Entbindungshelfer
Verträge
Verträge zwischen GKV-Spitzenverband und Hebammen-Verbänden regeln die Vergütung, die Abrechnung und auch die Qualitätsanforderungen an Hebammen.
Abrechnung
Freiberufliche Hebammen müssen den Krankenkassen ihre Abrechnungen durch elektronische Datenübertragung oder auf digitalen Datenträgern übermitteln.
Voraussetzung für die Leistungserbringung
Für die Teilnahme an der Versorgung gesetzlich Versicherter müssen Hebammen gewisse Voraussetzungen beachten.
Geburtshäuser
Die Betriebskostenpauschalen bei ambulanten Geburten in Geburtshäusern werden durch einen Ergänzungsvertrag mit dem GKV-Spitzenverband geregelt.
Weitere Themen
Antragsportal für Sicherstellungszuschlag und TI-Pauschalen
Hebammen können jetzt Anträge für den Sicherstellungszuschlag und die TI-Pauschalen im Onlineportal des GKV-Spitzenverbandes beantragen.
Qualitätsvereinbarung
Die Qualitätsvereinbarung zum Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe regelt die Mindestanforderungen aller freiberuflich tätigen Hebammen.
AOK-Gesundheitsnavigator: Informationen für Hebammen
Der AOK-Gesundheitsnavigator bietet eine zuverlässige Online-Suche nach Hebammen und Geburtskliniken.
Satzungsleistungen
Die AOK unterstützt in der Schwangerschaft, bei der Geburt und in den ersten Wochen danach mit zusätzlichen Leistungen.
Sicherstellungszuschlag
Freiberuflich in der Geburtshilfe tätige Hebammen können einen Ausgleich für die gestiegenen Berufshaftpflichtversicherungspolicen erhalten.