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MLD: Ärzte können Auswahl der Therapiezeit Therapeuten überlassen

Zum Start des neuen Quartals treten die Änderungen in der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) in Kraft. Sie betreffen im Wesentlichen die Verordnung von Manueller Lymphdrainage (MLD).

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Heilmittel-Richtlinie angepasst

Die Verordnung von Manueller Lymphdrainage (MLD) wird flexibilisiert. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Vorgaben der HeilM-RL geändert, die Definition der MLD sprachlich überarbeitet und inhaltlich konkretisiert. Die Einteilung der verordnungsfähigen indikationsbezogenen Zeitbedarfe für die MLD wurde neu am Stadium eines Lymph- oder Lipödems ausgerichtet.

Die Auswahl der Therapiezeit für die MLD richtet sich nicht mehr nur, wie bisher, nach den zu behandelnden Körperteilen, sondern vor allem nach dem Stadium des Lymphödems. Die verordnenden Ärzte und Ärztinnen können die Entscheidung über die Therapiezeit zudem auf die Therapeuten übertragen.

Verordnung auch ohne Zeitangabe möglich

Die geänderte HeilM-RL sieht jetzt für Verordnende die Möglichkeit vor, MLD ohne Angabe der Therapiezeit zu verordnen. In diesem Fall entscheiden die Therapeuten, ob 30, 45 oder 60 Minuten erforderlich sind. Voraussetzung dafür ist, dass das Stadium des Lymph- oder des Lipödems in Form des endständigen ICD-10-Codes angegeben wird.

Außerdem orientiert sich die Verordnung der MLD sich künftig primär an der Zuordnung nach den Stadien und nur sekundär an der möglichen Zahl der zu behandelnden Körperteile.

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