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Pflegebegutachtungen künftig auch per Videotelefonie möglich

Gutachter des Medizinische Dienstes Bundes beurteilen und stufen Pflegebedürftige Personen in die jeweilige Pflegestufe ein. Dieser Begutachtungs-Termin darf jetzt auch per Videotelefonat stattfinden.

News Pflege
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Pflegegrad ohne Hausbesuch

Bei Begutachtungen von Pflegebedürftigkeit kann künftig neben persönlichen Besuchen und Telefoninterviews auch die Videotelefonie eingesetzt werden. Das teilt der Medizinische Dienst Bund mit.

Die überarbeiteten Begutachtungs-Richtlinien regeln, in welchen Fällen Videobegutachtungen möglich sind. Die Grundlage dieser Neuregelung ist das im Frühjahr in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz).

„Videobasierte Telefoninterviews sind ein weiterer wichtiger Schritt, um auch bei steigenden Begutachtungszahlen eine zeitnahe Begutachtung der Versicherten und damit einen zeitnahen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung sicherstellen zu können“, sagt Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund.

Begutachtungszahlen gestiegen

Aufgrund des demografischen Wandels und der Leistungsverbesserungen durch die Pflegereform 2017 ist die Zahl der Pflegebegutachtungen von 1,8 Millionen Begutachtungen 2017 auf 2,88 Millionen 2023 gestiegen. Das Hineinwachsen der Babyboomer-Generation ins Rentenalter wird laut Experten-Prognose zu weiter steigenden Begutachtungszahlen führen.

„Mit der Videotelefonie können die Medizinischen Dienste ihre Gutachterinnen und Gutachter zielgerichteter einsetzen und alle notwendigen Informationen im sichtbaren Kontakt mit den Beteiligten erheben“, so Engler. „Vorteile hat dieses ortsungebundene Format auch für An- und Zugehörige, die beim Begutachtungstermin nicht vor Ort sein können.“

Wissenschaftliche Untersuchung gestartet

Wie der Medizinische Dienst Bund mitteilt, werden derzeit die Voraussetzungen für die Videobegutachtung in einem großen Projekt untersucht. Hierzu wird unter wissenschaftlicher Begleitung der Universität Bremen geprüft, inwieweit die Ergebnisse einer videobasierten Begutachtung mit den Ergebnissen einer persönlichen Begutachtung vor Ort übereinstimmen. Zudem wird geprüft, wie weit Videogespräche für die Beteiligten praktikabel und sinnvoll erscheinen. Das Projekt läuft bis 2026.

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