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Zum 1. Januar 2025 – oder im Laufe des Jahres - treten zahlreiche Änderungen im Gesundheitswesen in Kraft.

Das Entbürokratisierungsprojekt "EinSTEP" unterstützt Pflegeeinrichtungen mit einer neuen Handreichung zum Maßnahmenplan in der Pflegedokumentation. Basierend auf den Prinzipien des Strukturmodells bietet sie praxisnahe Lösungen und konkrete Vorschläge für die Umsetzung.

Die Übergangsregelung bei der außerklinischen Intensivpflege (AKI) ist bis Mitte 2025 verlängert und beinhaltet Ausnahmeregelungen für bestimmte Versicherte. Sie betrifft die Potenzialerhebung bei beatmeten oder trachealkanülierten Patienten.

Bei einer Person kommt ein Beatmungsschlauch aus dem Hals - ein Tracheostoma.

Die Zahl der Pflegebedürftigen ist zwischen 2017 und 2023 deutlich stärker gestiegen, als durch rein demografische Faktoren zu erwarten gewesen wäre. Das zeigt eine Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) für den Pflege-Report 2024. Rein demografische betrachtet wäre ein Zuwachs um 21 Prozent zu erwarten gewesen, erläuterte die Leiterin des WIdO-Forschungsbereiches Pflege und Report-Mitherausgeberin Susann Behrendt bei der Pressekonferenz. Vor allem durch die Neudefinition von Pflegebedürftigkeit hätten sich die Zahlen deutlich von der demografischen Entwicklung Betrachtung gelöst.

Gruppe älterer Personen sitzen im Kreis

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