Definition
Der Grad der Selbstständigkeit steht im Fokus, dabei fließen alle Problemlagen in die Bewertung ein: Neben physischen finden nun auch kognitive, psychische und soziale Problemlagen Berücksichtigung.
Das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit spiegelt sich in fünf Pflegegraden wider. Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto mehr ist der Mensch in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt.
Sechs Module erfassen das Gesamtbild
Für die Bestimmung des Pflegegrades werden die individuellen Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen betrachtet und mit Punkten bewertet.
- Modul 1: Mobilität
- Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Modul 4: Selbstversorgung
- Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Regelungen für:
Darüber hinaus werden im Rahmen der Begutachtung noch „Außerhäusliche Aktivitäten“ der Pflegebedürftigen und die „Haushaltsführung“ erfasst. Die Informationen aus beiden Bereichen fließen zwar in die Berechnung des Pflegegrades nicht mit ein, sie sind aber wichtig, um die Versorgung des Pflegebedürftigen zu organisieren. Die erhobenen Informationen zu den beiden Bereichen helfen in der Pflegeberatung, den Hilfebedarf anzupassen und die Pflege besser zu planen.
Begutachtungs-Richtlinie
Der Medizinische Dienst Bund hat die Richtlinien zur Pflegebegutachtung (Begutachtungs-Richtlinien) überarbeitet. In bestimmten Fallkonstellationen erlauben diese jetzt eine telefonische Begutachtung als Alternative zum Hausbesuch.