Anforderungen an ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste)
Pflegedienste sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen mit eigenen Geschäftsräumen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft in ihrem Einzugsbereich Pflegebedürftige in ihrer Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen. An ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) gibt es gemäß § 71 SGB XI beondere Anforderungen.