Was ist die eAU?
Die eAU ist eine AU-Bescheinigung, die digital übermittelt wird. Die Abkürzung eAU steht für „elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“. Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und Vertragskrankenhäuser müssen das eAU-Verfahren anwenden, um die AU-Daten an Krankenkassen zu übermitteln. Das entsprechende Gesetz ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft.
Die elektronische AU-Bescheinigung wird über das Praxisverwaltungssystem oder das Krankenhausinformationssystem erstellt. Das betrifft auch Bescheinigungen, die im Zuge des Entlassmanagements ausgehändigt werden.
eAU: für Praxen seit 2022 Standard
Ärztinnen und Ärzte können die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) seit dem 1. Oktober 2021 nutzen. Rechtlich verpflichtend ist die Übermittlung der eAU durch Arztpraxen zum 1. Januar 2022 geworden.
Seitdem müssen Vertragsärztinnen und -ärzte die Daten der AU elektronisch an die Krankenkassen übermitteln.
eAU: Regelungen seit Januar 2023
Seit 1. Januar 2023 erfolgt das AU-Meldeverfahren vollständig digital.
- Die gesetzlichen Krankenversicherungen übermitteln die eAU-Daten direkt an die Arbeitgeber. Medizinische Inhalte wie etwa Diagnosen werden dabei ausgespart.
- Arbeitgeber müssen seit dem 1. Januar 2023 die AU-Bescheinigungen ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Die Vorlage einer Papierbescheinigung durch den Arbeitnehmer beim Arbeitgeber ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr vorgesehen.
- Gleichwohl muss der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit informieren.
Ausführliche Informationen zur Abfrage von AU-Bescheinigungen von Arbeitgebern bei Krankenkassen hat das Fachportal für Arbeitgeber der AOK zusammengestellt.
Patienten erhalten ihre Krankschreibung - wenn sie dies wünschen - ebenfalls digital. Darüber hinaus können Versicherte in der Praxis auch weiterhin einen Ausdruck für ihre Unterlagen bekommen.
Wichtiger Hinweis: Das eAU-Verfahren gilt nicht für privat Versicherte und auch nicht für AU-Bescheinigungen aus dem Ausland.
eAU-Verfahren und Arbeitslosengeld
Personen, die Arbeitslosengeld beziehen, erhalten bei Arbeitsunfähigkeit auch im Jahr 2023 die Ausfertigung für den Arbeitgeber (in diesem Fall für die Agentur für Arbeit) in Papierform und müssen diese wie bisher an die Arbeitsagentur selbst übermitteln. Die Bundesagentur für Arbeit wird erst ab 2024 an diesem eAU-Verfahren teilnehmen.
AU und eAU: Hintergrund
Mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) bestätigen Ärzte oder Zahnärzte, dass ihr Patient aufgrund einer Erkrankung nicht arbeiten kann. Bis zum Start der digitalen AU erhielten Versicherte die Bescheinigung in mehrfacher Ausfertigung und übermittelten den „gelben Schein“ dann selbstständig an Arbeitgeber und Krankenkasse. Die digitale Krankschreibung wurde eingeführt, um das Meldeverfahren im Krankheitsfall für Ärzte, Patienten, Arbeitgeber und Krankenkassen zu vereinfachen.
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat der Gesetzgeber im Mai 2019 die elektronische Weiterleitung der AU vom Arzt an die Krankenkasse geregelt. Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) folgte im November 2019 die rechtliche Grundlage, um die elektronisch übermittelten AU-Zeiten von der Krankenkasse an den Arbeitgeber zu digitalisieren. Die für die eAU entscheidenden Bestimmungen des BEG III sind am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Am 18. Februar hat der Bundestag zudem entschieden, die Pilotphase für das elektronische Abrufverfahren der Arbeitsunfähigkeitsdaten bis 31. Dezember 2022 zu verlängern.
Technische Voraussetzungen für die eAU
Welche Voraussetzungen müssen Praxen erfüllen, um eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen? Eine Übersicht hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung im Text elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) unter der Überschrift technische Voraussetzungen zusammengestellt.
Ärztinnen und Ärzte finden die Grundsätze für die Meldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten und eine Verfahrensbeschreibung beim GKV-Spitzenverband im Text Meldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten (eAU).
Weiterführende Informationen
- Fachportal für Arbeitgeber der AOK Hinweise für Arbeitgeber zur elektronischen AU-Bescheinigung
- Versichertenportal der AOK Informationen für Patientinnen und Patienten zur eAU
- Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
- GKV-Spitzenverband Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
- GKV-Datenaustausch Meldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten (eAU)
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Technische Anlage zur eAU (PDF)
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