Aufgaben und Besetzung
Für die Vergabe der Mittel wurde beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein Innovationsausschuss gegründet. Das Gremium hat sich am 15. Oktober 2015 in Berlin konstituiert. Sitz der Geschäftsstelle ist Berlin. Im Beratungsverfahren erhält der Innovationsausschuss Unterstützung durch einen Pool aus ehrenamtlich tätigen Experten, die den wissenschaftlichen und versorgungspraktischen Sachverstand in die Entscheidungen einbringen.
- Dr. Doris Pfeiffer, Stefanie Stoff-Ahnis und Gernot Kiefer als Vertreter des GKV-Spitzenverbandes
- Dr. Thomas Kriedel als Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
- Dr. Wolfgang Eßer als ein Vertreter der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV)
- Georg Baum als Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
- Prof. Josef Hecken, der unparteiischen Vorsitzende des G-BA als Vorsitzender des Innovationsausschusses
- Staatssekretär Dr. Gottfried Ludewig und Thomas Renner als Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
- Petra Steiner-Hoffmann als Vertreterin des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
- Susanne Mauersberg und Dr. Martin Danner als Patientenvertreter
Der Vorsitz des Innovationsausschusses liegt beim unparteiischen Vorsitzenden des G-BA.
Im Beratungsverfahren erhält der Innovationsausschuss Unterstützung durch einen Expertenpool, der den wissenschaftlichen und versorgungspraktischen Sachverstand in die Entscheidungen einbringt. Die Experten sollen auf Basis eines Vorschlagsverfahrens für zwei Jahre vom Innovationsausschuss benannt werden. Vorschläge können von allen Akteuren des Gesundheitswesens eingereicht werden. Eine personelle Begrenzung des Pools ist im Gesetz nicht vorgegeben. Es können beliebig viele Sachverständige benannt werden, die dann vom Innovationsausschuss themenbezogen zur Beratung einbezogen werden.