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Innovationsausschuss und Expertenpool

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) legt die Schwerpunkte und Kriterien der Förderung fest und macht diese bekannt, es führt Interessenbekundungsverfahren durch und entscheidet über die Förderanträge.

Aufgaben und Besetzung

Für die Vergabe der Mittel wurde beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein Innovationsausschuss gegründet. Das Gremium hat sich am 15. Oktober 2015 in Berlin konstituiert. Sitz der Geschäftsstelle ist Berlin. Im Beratungsverfahren erhält der Innovationsausschuss Unterstützung durch einen Pool aus ehrenamtlich tätigen Experten, die den wissenschaftlichen und versorgungspraktischen Sachverstand in die Entscheidungen einbringen.

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