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Qualitätssicherung in der Arztpraxis

Für viele Patienten ist der niedergelassene Vertragsarzt der erste Ansprechpartner, wenn es Fragen rund um das Thema Gesundheit geht. Es gibt verschiedene gesetzliche Regelungen, die darauf abzielen, die Qualität der vertragsärztlichen Versorgung zu sichern und zu verbessern.

Qualitätssicherung für Arztpraxen verpflichtend

Alle Leistungserbringer im System der gesetzlichen Krankenversicherung sind dem Prinzip der Qualitätssicherung verpflichtet. Auch für vertragsärztliche Praxen, Psychotherapeuten und medizinische Versorgungszentren ist Qualitätsmanagement Pflicht. Das sehen die gesetzlichen Vorgaben des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) vor. Die Rahmenbedingungen legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer Richtlinie fest. Weitere Hintergründe erläutert der Text „Qualitätsmanagement in der Arztpraxis“.

Überprüfung der Qualität in der ärztlichen Versorgung

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) haben den gesetzlichen Auftrag, die Qualität in der vertragsärztlichen Versorgung zu überprüfen. Hierzu gehört unter anderem die Frage, ob die Mediziner sich an die Qualitätsmanagement-Vorgaben halten. Die KVen können dazu Stichproben bei mindestens 2,5 Prozent aller Vertragsärzte vornehmen. In einer Richtlinie hat der G-BA das Auswahlverfahren und den Umfang dieser Stichproben festgelegt. Einmal pro Jahr veröffentlicht die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Ergebnisse dieser Prüfungen in einem Bericht.

QISA

Qualität in der Arztpraxis messbar machen – das ist das Ziel von QISA, dem bundesweit ersten System von Qualitätsindikatoren für die ambulante Versorgung.

Mehr Informationen zu QISA

Definition: Was bedeutet Versorgungsqualität im Gesundheitswesen?

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