Qualitätssicherung für Arztpraxen verpflichtend
Alle Leistungserbringer im System der gesetzlichen Krankenversicherung sind dem Prinzip der Qualitätssicherung verpflichtet. Auch für vertragsärztliche Praxen, Psychotherapeuten und medizinische Versorgungszentren ist Qualitätsmanagement Pflicht. Das sehen die gesetzlichen Vorgaben des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) vor. Die Rahmenbedingungen legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer Richtlinie fest. Weitere Hintergründe erläutert der Text „Qualitätsmanagement in der Arztpraxis“.
Überprüfung der Qualität in der ärztlichen Versorgung
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) haben den gesetzlichen Auftrag, die Qualität in der vertragsärztlichen Versorgung zu überprüfen. Hierzu gehört unter anderem die Frage, ob die Mediziner sich an die Qualitätsmanagement-Vorgaben halten. Die KVen können dazu Stichproben bei mindestens 2,5 Prozent aller Vertragsärzte vornehmen. In einer Richtlinie hat der G-BA das Auswahlverfahren und den Umfang dieser Stichproben festgelegt. Einmal pro Jahr veröffentlicht die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Ergebnisse dieser Prüfungen in einem Bericht.
Definition: Was bedeutet Versorgungsqualität im Gesundheitswesen?
Als Versorgungsqualität bezeichnet man im Gesundheitswesen ganz allgemein die qualitativ gute Versorgung von Patienten.
Dabei lassen sich drei Aspekte von Qualität unterscheiden. Dies sind Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Sichergestellt wird die Versorgungsqualität durch ein systematisches Qualitätsmanagement.
Strukturen beschreiben dabei einerseits die Ressourcen, die bei der Versorgung zur Verfügung stehen: Gibt es genügend Mitarbeiter mit den notwendigen Qualifikationen in einer Praxis, stehen die benötigten medizinischen Geräte zur Verfügung? Im Sinne der Versorgungsqualität sind darüber hinaus auch die Regeln und Organisationsstrukturen gemeint, also die Arbeitsabläufe innerhalb einer ärztlichen oder psychotherapeutischen Praxis.
Die Qualität von Prozessen meint dagegen Tätigkeiten, die die medizinische oder psychotherapeutische Leistung betreffen: Auf welche Ideen und Konzepte berufen sich Ärzte und Psychotherapeuten bei ihrem Umgang mit Patienten und Klienten?
Daran anknüpfend fragt die Ergebnisqualität nach dem Resultat der Behandlung. Dies kann beispielsweise der Gesundheitszustand des Patienten nach der Therapie sein. Dabei beeinflussen sich diese theoretisch trennbaren Aspekte der Versorgungsqualität in der täglichen Arbeit gegenseitig und sind deshalb nicht immer genau abzugrenzen.
Weiterführende Informationen
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) Datengestützte Qualitätssicherungsverfahren
- AOK-Bundesverband Qualitätssicherung in der vertragsärztlichen Versorgung
- Bundesministerium für Gesundheit Qualitätssicherung im Krankenhausbereich
- The Milbank Memorial Fund Quarterly Evaluating the Quality of Medical Care
- Kassenärztliche Bundesvereinigung Sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS)