Diagnosespezifische Einschreibekriterien DMP Asthma bronchiale
Für eine Diagnosestellung im Hinblick auf die Einschreibung ist das Vorliegen der speziellen Teilnahmevoraussetzungen gemäß Ziffer 1.2 der Versorgungsinhalte für Asthma bronchiale erforderlich. Dies bedeutet, es liegt eine aktuelle oder längstens zwölf Monate zurückliegende asthmatypische Anamnese und mindestens eines der nachfolgenden Kriterien für Erwachsene beziehungsweise Kinder und Jugendliche im Alter von 1 bis 5 Jahren oder 5 bis 17 Jahren vor. Für die Einschreibung berücksichtigte Befunde dürfen nicht älter als zwölf Monate sein.
Bei Erwachsenen:
- Nachweis der Obstruktion bei FEV1/VC <=70 % und Nachweis der (Teil-) Reversibilität durch Zunahme der FEV1 um mindestens 15 % und mindestens 200 ml nach Inhalation eines kurz wirksamen Beta-2-Sympathomimetikums
- Zunahme der FEV1 um mindestens 15 % und mindestens 200 ml nach bis zu 28-tägiger Gabe von inhalativen Glukokortikosteroiden oder bis zu 10-tägiger Gabe von systemischen Glukokortikosteroiden
- circadiane PEF-Variabilität >20 % über 3 bis 14 Tage
- Nachweis einer bronchialen Hyperreaktivität durch einen unspezifischen, standardisierten, mehrstufigen inhalativen Provokationstest.
Bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 5 – 17 Jahren:
- Nachweis der Obstruktion bei FEV1/VC <=75 % und Nachweis der (Teil-) Reversibilität durch Zunahme der FEV1 um mindestens 15 % nach Inhalation eines kurz wirksamen Beta-2-Sympathomimetikums
- Zunahme der FEV1 um mindestens 15 % nach bis zu 28-tägiger Gabe von inhalativen Glukokortikosteroiden oder bis zu 10-tägiger Gabe von systemischen Glukokortikosteroiden
- circadiane PEF-Variabilität >20 % über 3 bis 14 Tage
- Nachweis einer bronchialen Hyperreaktivität durch einen unspezifischen, standardisierten, nicht-inhalativen oder durch einen unspezifischen, standardisierten, mehrstufigen inhalativen Provokationstest.
Bei Kindern im Alter von 1 – 5 Jahren:
Für Klein- und Vorschulkindern, bei denen eine valide Lungenfunktion noch nicht durchführbar ist, müssen für eine Diagnosestellung im Hinblick auf die Einschreibung die folgenden Kriterien erfüllt sein:
- >= 3 asthmatypische Episoden im letzten Jahr und
- Ansprechen der Symptome auf einen Therapieversuch mit antiasthmatischen Medikamenten
und mindestens eines der folgenden Zusatzkriterien:
- Giemen/Pfeifen unabhängig von Infekten, insbesondere bei körperlicher Anstrengung,
- stationärer Aufenthalt wegen obstruktiver Atemwegssymptome,
- atopische Erkrankung des Kindes,
- Nachweis einer Sensibilisierung,
- Asthma bronchiale bei Eltern oder Geschwistern.
Die Diagnose gilt auch als gestellt, wenn die Einschreibekriterien entsprechend denen für Kinder ab 5 Jahren erfüllt werden.
Statt des für alle Altersgruppen fixierten Grenzwertes von FEV1/vc <= 70% bzw. 75% zur Charakterisierung der Obstruktion können die neueren Sollwerte der Global Lung Initiative (GLI) eingesetzt werden, die die Altersabhängigkeit von FEV1/VC berücksichtigen. Als unterer Grenzwert (LLN: lower limit of normal) gilt das 5. Perzentil (Sollmittelwert minus 1,64-faches der Streuung).
Die gleichzeitige Einschreibung eines Patienten in das DMP Asthma bronchiale und das DMP COPD ist nicht möglich.
Bei Kindern im Alter von 1 bis 5 Jahren ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass die Einschreibung der Kontrolle der Beschwerden dient, aber noch keine endgültige Aussage über den weiteren Verlauf der Krankheitssymptome zulässt.
Unter Berücksichtigung der individuellen Konstellation soll auf die Möglichkeit einer spontanen Ausheilung der Erkrankung hingewiesen werden.
Entsprechend ist mindestens einmal jährlich eine mögliche Beendigung der Teilnahme an dem DMP Asthma bonchiale aufgrund veränderter Symptome zu überprüfen.
Diagnosespezifische Einschreibekriterien DMP COPD
Für eine Diagnosestellung im Hinblick auf die Einschreibung ist das Vorliegen der speziellen Teilnahmevoraussetzungen gemäß Ziffer III 3.2 der Versorgungsinhalte für COPD erforderlich. Dies bedeutet, es liegt eine COPD-typische Anamnese, der Nachweis einer Reduktion von FEV1 unter 80 % des Sollwertes und mindestens eines der nachfolgenden Kriterien vor. Für die Einschreibung berücksichtigte Befunde dürfen nicht älter als zwölf Monate sein.
- Nachweis der Obstruktion bei FEV1/VC < 70 % nach Bronchodilatation,
- Nachweis einer Atemwegswiderstandserhöhung oder einer Lungenüberblähung oder einer Gasaustauschstörung bei Patientinnen und Patienten mit FEV1/VC größer/gleich 70 % und einer radiologischen Untersuchung der Thoraxorgane, die eine andere die Symptomatik erklärende Krankheit ausgeschlossen hat.
Versicherte unter 18 Jahren können nicht in das DMP COPD eingeschrieben werden.
Die gleichzeitige Einschreibung eines Patienten in das DMP Asthma bronchiale und das DMP COPD ist nicht möglich.