Diagnosespezifische Einschreibekriterien
Die Diagnose eines Diabetes mellitus Typ 1 gilt als gestellt, wenn die folgenden Kriterien bei Aufnahme in das strukturierte Behandlungsprogramm erfüllt sind oder sich aus der Vorgeschichte der Patientin oder des Patienten bei der Manifestation der Erkrankung ergeben:
1. Nachweis typischer Symptome des Diabetes mellitus (zum Beispiel Polyurie, Polydipsie,
ungewollter Gewichtsverlust) und/oder
einer Ketonurie/Ketoazidose (als Hinweis auf einen absoluten Insulinmangel) und
2. Nüchtern-Glukose vorrangig im Plasma (I. P.) ≥ 7,0 mmol / l (≥ 126 mg / dl) oder
Nicht-Nüchtern-Glukose I. P. ≥ 11,1 mmol / l (≥ 200 mg / dl).
Die Unterscheidung zwischen Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 erfolgt im strukturierten Behandlungsprogramm demnach anhand der Anamnese, des klinischen Bildes und der Laborparameter. Dies schließt bei Bedarf die Bestimmung der diabetesspezifischen Antikörper mit ein.
Die Ärztin oder der Arzt soll in Abstimmung mit der Patientin oder mit dem Patienten prüfen, ob die Patientin oder der Patient im Hinblick auf die genannten Therapieziele von der Einschreibung profitieren kann.
Patientinnen mit Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) können nicht am DMP Diabetes mellitus Typ 1 teilnehmen.
Eine gleichzeitige Teilnahme am DMP Diabetes mellitus Typ 1 und Diabetes mellitus Typ 2 ist nicht möglich.