Verordnungen und Anträge im Entlassmanagement Rehabilitation
Leistungen im Rahmen des Entlassmanagements werden vom behandelnden Arzt der Rehabilitationseinrichtung verordnet. Einige Leistungen müssen bei der Kranken- oder Pflegekasse beantragt und von ihr genehmigt werden. Für alle Leistungen im Rahmen des Entlassmanagements Rehabilitation wie die Verordnung von Arzneimitteln, häuslicher Krankenpflege, Soziotherapie, Heilmitteln und Hilfsmitteln und zum Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gelten die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).