Mit professioneller Hilfe Mitarbeit der Betroffenen stärken
Bei Bedarf können chronisch Kranke eine Patientenschulung erhalten, wenn zuletzt die Krankenkasse Krankenbehandlung geleistet hat oder leistet (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Angehörige und ständige Betreuungspersonen sind einzubeziehen, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich erscheint. Die Wirksamkeit und Effizienz der Schulungen muss nachgewiesen sein.
Qualitätsgesicherte Patientenschulungen sind ein geeignetes Interventions- und Motivationsinstrument im Rahmen der medizinischen Rehabilitation. Es handelt sich dabei um interaktive Gruppenprogramme. Sie haben das Ziel, die Mitarbeit (Compliance) der Betroffenen bei der medizinischen Behandlung zu verbessern und ihre Fähigkeit zum selbstverantwortlichen Umgang mit ihrer Erkrankung (Selbstmanagement) in Kooperation mit professioneller Hilfe zu stärken. Die Maßnahmen müssen vom Versicherten grundsätzlich vor Beginn mit einer ärztlichen Begründung beantragt und von der Krankenkasse bewilligt werden.
Die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband haben in gemeinsamen Empfehlungen Ziele und Inhalte von Patientenschulungen, Voraussetzungen für die Inanspruchnahme und qualitative Anforderungen an das Schulungsprogramm definiert. Die Empfehlungen beinhalten auch eine Checkliste der erforderlichen Unterlagen für eine Konzeptprüfung.
- GKV-Spitzenverband Gemeinsame Empfehlungen zur Förderung und Durchführung von Patientenschulungen
- GKV-Spitzenverband Gemeinsame Empfehlungen zur Förderung und Durchführung von Patientenschulungen für behandlungsbedürftige adipöse Erwachsene
- GKV-Spitzenverband Gemeinsame Empfehlungen zur Förderung und Durchführung von Patientenschulungen für behandlungsbedürftige adipöse Kinder und Jugendliche
- GKV-Spitzenverband Gemeinsame Empfehlungen zur Förderung und Durchführung von Patientenschulungen für behandlungsbedürftige Kinder und Jugendliche mit atopischem Ekzem (Neurodermitis)