Hilfen für selbstbestimmtes Leben
Behinderte Menschen oder von Behinderung bedrohte Menschen können in einem Persönlichen Budget, anstelle von regelmäßig wiederkehrenden Sachleistungen, auch Geldbeiträge erhalten, um sich erforderliche Hilfen selbst einzukaufen, um ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen zu können. Allerding darf das Persönliche Budget nicht für Leistungen von privaten Kliniken oder privatärztliche Leistungen eingesetzt werden.
Ein Budget kann sowohl nur in Teilbereichen als auch trägerübergreifend beantragt werden. Beschäftigt der behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch sozialversicherungspflichtige Arbeitsnehmer, dann nennt man das Arbeitgeber-Assistenz-Modell.
Die Betroffenen können das Persönliche Budget für sämtliche Leistungen zur Teilhabe beanspruchen. Ausdrücklich vorgesehen ist auch der Einsatz des Persönlichen Budgets für betreutes Wohnen, speziell um den Auszug aus einem Heim in betreute Wohnmöglichkeiten zu erleichtern.
Außerdem sind mit dem Persönlichen Budget möglich:
- Pflegeleistungen der Pflegeversicherung (bei Pflegesachleistung nur Gutschein, der bei einem Pflegedienst einzulösen ist) und der Sozialhilfe
- Gesetzliche Krankenkassenleistungen
- Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben (Arbeitsassistenz, Kraftfahrzeughilfe, Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben)
- Teilhabe an Bildung
Das Persönliche Budget ergänzt seit 2005 die bis dahin üblichen Dienst- oder Sachleistungen. Seit 1. Januar 2008 haben behinderte Menschen einen Rechtsanspruch darauf, zwischen der Sachleistung und dem Persönlichen Budget wählen zu können.
Weiterführende Informationen
- Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) Handlungsempfehlungen „Trägerübergreifende Aspekte bei der Ausführung von Leistungen durch ein Persönliches Budget“