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Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

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Vertrag mit stationären Einrichtungen

Die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse hat zum 1. Januar 2016 einen Vertrag mit Vereinigungen von Trägern stationärer Einrichtungen der Eingliederungshilfe über die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen geschlossen.

Vertrag mit sonstigen Leistungserbringern

Die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse hat zum 1. Januar 2016 einen Vertrag mit der RSR Reha-Service-Ring GmbH über die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen geschlossen.

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