Vertrag mit stationären Einrichtungen
Die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse hat zum 1. Januar 2016 einen Vertrag mit Vereinigungen von Trägern stationärer Einrichtungen der Eingliederungshilfe über die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen geschlossen.
Vertrag mit sonstigen Leistungserbringern
Die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse hat zum 1. Januar 2016 einen Vertrag mit der RSR Reha-Service-Ring GmbH über die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen geschlossen.
- Vertrag über die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Format: PDF | 220 KB | Stand: 01.01.2016
- Anlage 3: Erklärung zu stationären Einrichtungen Format: PDF | 662 KB
- Anlage 4: Beitrittserklärung Format: PDF | 125 KB
Weiterführende Informationen zu Hilfsmittelverträgen
- Vertragsgrundlagen Präqualifizierung
- Genehmigungsverfahren Elektronischer Kostenvoranschlag
- GKV-Spitzenverband Hilfsmittelverzeichnis
- GKV-Spitzenverband Festbeträge