Das Entgeltsystem für 2025 steht fest
Das InEK hat die Entgeltkataloge und Vereinbarungen für DRG und PEPP veröffentlicht.
Rückkehr zur Kalkulation
Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat die Entgeltkataloge und dazugehörigen Vereinbarungen für Somatik und Psychiatrie veröffentlicht. Erstmals seit 2020 konnte das Institut wieder eine reguläre Kalkulation vornehmen. Dabei wurden auch die Verschiebungen berücksichtigt, die sich für die Somatik (DRG) aus dem GKV-Finanzstabilisierungs- und dem Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz ergeben. So werden Hebammen ab 1. Januar 2025 über das Pflegebudget vergütet, Personen in "sonstigen Berufen" oder ohne Berufsabschluss aber wieder über die Fallpauschalen. Im Bereich der Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) gab es nur geringfügige Veränderungen. Detaillierte Informationen zum jeweiligen Entgeltsystem wurden mit den jeweiligen Definitionshandbüchern veröffentlicht. Noch bis zum Jahr 2024 war die Kalkulation davon geprägt gewesen, die größten Effekte der Pandemie auf die Art und Menge der Leistungserbringung zu dämpfen.
Klassifikation und Verschlüsselung
Darüber hinaus haben sich die Selbstverwaltungspartner, der GKV-Spitzenverband, der PKV-Verband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft, auch auf die Kodierrichtlinien geeinigt. Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte bereits Anfang Oktober die endgültige Version der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10-GM Version 2025) veröffentlicht; seit kurzem liegt auch der aktuelle Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) für 2025 vor.
- Vergütung von Leistungen nach dem DRG-Entgeltsystem Fallpauschalenvereinbarung und -katalog 2025
- Vergütung von Leistungen nach dem PEPP-Entgeltsystem Fallpauschalenvereinbarung und -katalog 2025