Das gilt ab 2025
Zum 1. Januar 2025 – oder im Laufe des Jahres - treten zahlreiche Änderungen im Gesundheitswesen in Kraft.
Übersicht
Eine Auswahl von Änderungen haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.
Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle Versicherten
Ab dem 15. Januar 2025 sind alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte anzubieten, es sei denn, diese widersprechen aktiv (Opt-out-Verfahren). Dies ist Teil eines umfassenden Digitalgesetzes, das die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben soll.
- E-Health ePA für alle ab 2025
Neue Richtlinie für Long-COVID-Versorgung
Ab dem 1. Januar 2025 greift die Long-COVID-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die Richtlinie soll eine koordinierte und interdisziplinäre Versorgung für Patientinnen und Patienten sicherstellen, bei denen der Verdacht auf Long-COVID oder ähnliche Erkrankungen besteht.
Grundlohnrate
Die Grundlohnrate für das Jahr 2025 beträgt 4,41 Prozent. Die Ziffer gibt die Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen wieder. Sie ist maßgeblich für die Umsetzung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität in den Krankenhausverhandlungen (Paragraf 71 SGB V).
- Krankenhaus Grundlohnrate und Orientierungswert
Das ändert sich ab Januar 2025 in der Pflege
Erhöhung der Leistungen, Flexibilität bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, mehr Unterstützung in der vollstationären Pflege oder weitere Verbesserungen im häuslichen Bereich stehen im Bereich Pflege im Jahr 2025 an. So steht es in Paragraf 30 des Elften Sozialgesetzbuches.
G-BA verlängert Übergangsregelung bei außerklinischer Intensivpflege
Die Übergangsregelung bei der außerklinischen Intensivpflege (AKI) ist bis Mitte 2025 verlängert und beinhaltet Ausnahmeregelungen für bestimmte Versicherte. Sie betrifft die Potenzialerhebung bei beatmeten oder trachealkanülierten Patienten.
Telematikinfrastruktur (TI) in der Pflege
Während der Erprobungsphase vom 1. Januar 2025 bis 31. März 2025 wird das Verfahren zwischen ausgewählten Pflegediensten und Pflegekassen getestet. Ab dem 1. April 2025 können alle Pflegedienste an dem Verfahren teilnehmen. Ab Juli 2025 sind alle Pflegeeinrichtungen zur Anbindung an die TI verpflichtet.
Neue Vergütung in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
Die Preise im Heilmittelbereich Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie werden zum 1. Januar 2025 um 5,51 Prozent erhöht.
- Heilmittelerbringer Neue Vergütung in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
Verbot von Dentalamalgam
Ab dem 1. Januar 2025 tritt ein Verbot von Dentalamalgam in Kraft, das durch eine neue Verordnung des Europäischen Parlaments beschlossen wurde.
- Zahnmedizin EU-weites Amalgam-Verbot ab 2025