EU-weites Amalgam-Verbot ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 wird Amalgam in der EU weitgehend verboten. Dennoch behalten gesetzlich Versicherte ihren Anspruch auf Zahnfüllungen ohne zusätzliche Kosten. Die entsprechenden Regelungen haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) getroffen.
Neuer Standard: Amalgamfreie Füllungen
Bisher war Amalgam eines der zulässigen Füllmaterialien für kostenfreie Behandlungen im Seitenzahnbereich. Allerdings setzen Zahnärztinnen und Zahnärzte schon heute größtenteils auf amalgamfreie Alternativen. Wichtig: Intakte Amalgamfüllungen müssen Versicherte nicht austauschen.
GKV-Spitzenverband und die KZBV haben nun eine Anpassung der bisherigen Regelungen beschlossen. Damit sollen alle gesetzlich Versicherten „qualitativ hochwertige, moderne, amalgamfreie Zahnfüllungen nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst“ kostenfrei erhalten können, so die gemeinsame Mitteilung.
Zuzahlungsoptionen bleiben bestehen
Auch in Zukunft haben Versicherte die Möglichkeit, gegen private Zuzahlung höherwertige Füllungen zu wählen, ohne ihren Sachleistungsanspruch dem Grunde nach zu verlieren.
In diesen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten in Höhe der GKV-Versorgung. Der entsprechende Betrag ist im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) neu definiert worden.
Wie bisher entscheidet der Zahnarzt oder die Zahnärztin gemeinsam mit den Versicherten, welches Füllungsmaterial verwendet wird. Eine umfassende Aufklärung vor der Behandlung über die GKV-Versorgung und mögliche Versorgungsalternativen bleiben essenziell.
Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen lohnen sich
Regelmäßige Zahnarztbesuche bleiben für Versicherte der Schlüssel, um Karies und Zahnfleischerkrankungen vorzubeugen sowie den Zuschuss für Zahnersatz zu sichern. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt halbjährlich die Kosten für eine Kontrolluntersuchung sowie einmal jährlich die Kosten für Zahnsteinentfernung und die Erhebung des Parodontalen Screening Index (PSI).
Für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr werden ebenfalls halbjährliche Kontrolluntersuchungen sowie die Fluoridlackanwendung zur Härtung des Zahnschmelzes übernommen. Ab dem sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit zahlt die Kasse zudem die Zahnversiegelung der Backenzähne.
Hintergrund: EU-Quecksilberverordnung
Am 14. Juli 2023 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Änderung der EU-Quecksilberverordnung vor. Die neue Regelung, die in der Verordnung (EU) 2024/1849 verankert ist, sieht vor, dass Dentalamalgam ab dem 1. Januar 2025 in der Europäischen Union nicht mehr verwendet werden darf – es sei denn, eine zwingende medizinische Indikation liegt vor.
Weiterführende Informationen
- GKV-Spitzenverband, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung Amalgam-Verbot ab 1. Januar 2025