Festzuschüsse Zahnersatz 2025
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Wirkung zum 1. Januar 2025 die Festzuschüsse für Zahnersatz in seiner Richtlinie angepasst. Darüber hat der G-BA am 20. Januar 2025 informiert.
Preissteigerungen von 4,41 Prozent
Im Vergleich zu 2024 wurden zum 1. Januar 2025 die Festzuschussbeträge orientiert an den Preissteigerungen von jeweils 4,41 Prozent bei den zahntechnischen und zahnärztlichen Leistungen erhöht.
Die konkrete Höhe der Zuschüsse wurde zuvor zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung beziehungsweise dem Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen verhandelt. Die Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgte zum 17. Januar 2025.
Weiterführende Informationen
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) Festzuschuss-Richtlinie: Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge zum 1. Januar 2025
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) Befunde und zugeordnete Regelversorgungen (Beträge gültig ab dem 1. Januar 2025)
- Presse- und Politikportal der AOK Zahnersatz: Festzuschüsse und Härtefallregelung