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Hilfsmittel-Richtlinie: Prüf- und Genehmigungsverfahren vereinfachen

Die Änderungen der Hilfsmittel-Richtlinie sollen Prüf- und Genehmigungsverfahren für komplexe Bedarfssituationen einfacher und schneller machen. Verordnende Ärztinnen und Ärzte erhalten jetzt klarere Hinweise, welche Informationen bei der Verordnung von Hilfsmitteln benötigt werden.

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Person stützt sich auf Rollator ab
iStock.com/taikrixel

G-BA passt Hilfsmittel-Richtlinie an

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat einzelne Vorgaben im allgemeinen Teil der Hilfsmittel-Richtlinie geändert. Ziel dieser Anpassung ist es, die Prüf- und Genehmigungsprozesse in komplexen Bedarfssituationen zu straffen und vereinfachen. Mit den beschlossenen Änderungen werden unter anderem Verordnungsvoraussetzungen und -inhalte nachgeschärft und Informationen ergänzt, die für den Prüf- und Genehmigungsprozess der Krankenkassen bei einer Leistungsentscheidung relevant sind.

Darüber hinaus sind etablierte Definitionen für wichtige Begriffe, wie die des Behinderungsbegriffs, aufgenommen worden. Vorgaben, die das Zusammenwirken der Beteiligten bei der Hilfsmittelversorgung verbessern sollen, wurden herausgestellt.

Klarstellung für verordnende Ärztinnen und Ärzte