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Mehr Heilmittelausgaben bei fast gleichbleibender Praxiszahl

Mit der AOK rechnen bundesweit rund 71.000 Heilmittelpraxen ab, im Jahr 2015 waren es noch um die 66.000. Die Zahl der dort behandelten Patienten stieg im gleichen Zeitraum von 4,9 auf 5,1 Millionen.

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Physiotherapeut behandelt Frau an der Schulter
iStock.com/Mikolette

Ausgaben für Heilmittel steigen

Im Zeitraum 2015 bis 2023 verdoppelten sich die Heilmittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) von sechs Milliarden Euro auf zwölf Milliarden Euro. Dabei erhöhte sich die Zahl der mit den AOKs abrechnenden Praxen insgesamt nur leicht. Das geht aus dem aktuell veröffentlichten AOK-Positionspapier „Transformation in eine zukunftsfähige Heilmittelversorgung“ hervor.

Blankoverordnung in Ergotherapie und Physiotherapie

Das Papier erwähnt auch die erstmalig zum 1. April 2024 gestartete Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungskompetenz (Blankoverordnung) in der Ergotherapie für ausgewählte Indikationsbereiche. Auf diesen Heilmittelverordnungen werden durch die verordnenden Ärztinnen und Ärzte keine weiteren Angaben zum Heilmittel, zur Therapiefrequenz oder Zahl der Behandlungseinheiten gemacht. Auch im Bereich der Physiotherapie sind indikationsspezifische Regelungen zur Blankoverordnung zum 1. November 2024 eingeführt worden.

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