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Podologie: Änderungen im Vertrag in Kraft getreten

Quittierung der Leistung, Abschaffung der 40 Euro Regelung bei Verordnungs-Korrekturen oder den Zwischenabrechnungen: Seit dem 1. Juli 2024 gibt es einige Änderungen für Podologinnen und Podologen.

News Heilmittel
Podologin nimmt Fußpflege mit speziellen Geräten beim Patienten vor
iStock.com/hedgehog94

Änderungsvereinbarung für podologische Leistungen geschlossen

Zum 1. Juli 2024 sind Änderungen des Vertrags nach § 125 Abs. 1 SGB V über Podologie in Kraft getreten. Darauf haben sich die maßgeblichen Heilmittelverbände sowie der GKV-Spitzenverband verständigt.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

Zweite Stufe der Vergütungserhöhungen in Kraft

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