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Vergütung für Podologen steigt in zwei Schritten

Ab dem 1. Juli 2023 gelten neue Preise für die Versorgung mit podologischen Heilmitteln. Zusätzlich haben die Vertragspartner den Vertrag nach § 125 SGB V um klarstellende Regelungen zur Nagelspangenbehandlung ergänzt.

News Heilmittel
iStock.com/Suzi Media Production

Neue Preise für podologische Behandlung

In mehreren Schritten steigen die Preise für die Versorgung mit podologischen Heilmitteln. Der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Podologie haben sich auf eine neue Vergütungsvereinbarung geeinigt. So steigt ab dem 1. Juli 2023 die Vergütung um rund 6,7 Prozent und zum 1. Juli 2024 weitere rund 4,7 Prozent.

Auch bei den Hausbesuchspauschalen haben sich die Vertragspartner auf eine Erhöhung der Preise geeinigt. Diese werden ab 1. Juli 2023 um 14 Prozent und ab 1. Juli 2024 um 10 Prozent angehoben.

Regelungen zur Nagelspangenbehandlung ergänzt

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